Seehofer muss Abgaswerte seines Dienstwagens preisgeben

Zitiervorschlag
Seehofer muss Abgaswerte seines Dienstwagens preisgeben. beck-aktuell, 02.02.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/163616)
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) darf die Abgaswerte seines Dienstwagens nicht länger geheim halten. Der Freistaat müsse der Deutschen Umwelthilfe die in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs genannten CO2-Werte mitteilen, verlangte das Verwaltungsgericht München in einem Urteil, das am 02.02.2017 veröffentlicht wurde (Az.: M9K16.1966).
Auskunft unter Verweis auf Sicherheit und erhöhte Terrorgefahr verweigert
Die Deutsche Umwelthilfe vergleicht jedes Jahr die Dienstwagen von Politikern und veröffentlicht eine Liste der Abgaswerte. Seehofer hatte die Angaben zu seinem Dienstwagen im Jahr 2016 erstmals verweigert. Die Staatskanzlei hatte dies mit der Sicherheit und der erhöhten Terrorgefahr begründet, da aus diesen Werten auf die Schutzausstattung des gepanzerten Fahrzeugs geschlossen werden könne.
Antrag auf Zulassung der Berufung gegen VG-Urteil möglich
Die Entscheidung des VG München ist noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat Bayern kann beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG München
- Urteil
- M9K16.1966
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Seehofer muss Abgaswerte seines Dienstwagens preisgeben. beck-aktuell, 02.02.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/163616)



