1%-Regelung
Maut- und Parkkosten mindern geldwerten Vorteil nicht
Der geldwerte Vorteil für Dienstwagen wird oft mit der pauschalen 1%-Regelung berechnet. Sinkt er, weil der Steuerpflichtige im Urlaub Park-, Maut- und Fährkosten hatte, die er selber tragen muss? Nein, sagt der BFH.