VG Köln bestätigt Baumhausräumung im Hambacher Forst

Zitiervorschlag
VG Köln bestätigt Baumhausräumung im Hambacher Forst. beck-aktuell, 14.09.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/135531)
Die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 13.09.2018 den Antrag eines Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die mündliche Verfügung der Stadt Kerpen auf Räumung und Nutzungsuntersagung des von ihm bewohnten Baumhauses abgelehnt (Az.: 23 L 2060/18).
Seit sechs Monaten Lebensmittelpunkt
Am 13.09.2018 hatte die Stadt Kerpen auf Weisung des zuständigen Ministeriums die Räumung des vom Antragsteller bewohnten Baumhauses verfügt und ihm die Nutzung untersagt. Dagegen hat er beim VG vorläufigen Rechtsschutz beantragt und geltend gemacht, er bewohne dieses Baumhaus bereits seit sechs Monaten. Es sei sein Lebensmittelpunkt. Durch die Räumung werde er obdachlos. Die gesetzte Räumungsfrist von 30 Minuten sei zu kurz bemessen.
VG: Gefahrenabwehr rechtfertigt Einschreiten
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Ein Einschreiten sei zur Gefahrenabwehr für den Bewohner selbst und wegen Waldbrandgefahr gerechtfertigt. Die kurze Räumungsfrist sei insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Gefahrintensivierung wegen einer zu befürchtenden weiteren Eskalation der Situation nicht zu beanstanden.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Köln
- Beschluss vom 13.09.2018
- 23 L 2060/18
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VG Köln bestätigt Baumhausräumung im Hambacher Forst. beck-aktuell, 14.09.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/135531)



