Berliner Taxifahrer müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen

Zitiervorschlag
Berliner Taxifahrer müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen. beck-aktuell, 24.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191791)
Berliner Taxifahrer müssen ihren Fahrgästen die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung durch Debit- oder Kreditkarte einräumen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 24.06.2015 in zwei Eilverfahren entschieden (Az.: 11 L 213.15 und 11 L 216.15).
Neue Taxentarifverordnung schreibt bargeldlosen Zahlungsverkehr vor
Seit Anfang Mai 2015 gilt in Berlin eine neue Taxentarifverordnung, nach der in jeder Taxe eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit bestehen muss. Jeder Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten. Fahrgäste dürfen nicht befördert werden, wenn vor Fahrtbeginn kein funktionsfähiges Abrechnungsgerät zur Verfügung steht. Die Antragsteller sind Berliner Taxiunternehmer. Sie halten sowohl die Kosten der Anschaffung eines Gerätes in Höhe von etwa 500 Euro als auch die weiteren Betriebskosten für zu hoch und sehen sich in ihrer Berufsfreiheit beeinträchtigt.
Verpflichtung zu bargeldlosem Zahlungsverkehr rechtens
Das VG Berlin hat die Eilanträge der Taxifahrer, mit denen diese die vorläufige Gestattung von Taxifahrten ohne die Möglichkeit, bargeldlos zu zahlen, begehrten, zurückgewiesen. Die Verordnung sei wirksam und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Sie sei insbesondere mit der Berufsfreiheit vereinbar, weil sie vernünftigen Gründen des Gemeinwohls diene. Bargeldloser Zahlungsverkehr sei mittlerweile weit verbreitet.
Taxifahrer nicht mit übermäßigen Kosten konfrontiert
Gerade weil Berlin ein Anziehungspunkt für ausländische Touristen sei und Fahrten mit einem Taxi häufig auch von Flughäfen aus in Anspruch genommen würden, erschwere eine Beförderung ohne Möglichkeit bargeldlosen Zahlungsverkehrs die Taxifahrt für ausländische Besucher ohne Bargeld. Die mit der Zahlungsmöglichkeit einhergehenden Kosten hielten sich im Rahmen; Geräte könnten monatlich schon für unter 20 Euro zuzüglich Transaktionsgebühren von 10 Cent gemietet werden. Die Kosten könnten überdies durch den Kreditkartenzuschlag in Höhe von 1,50 Euro kompensiert werden.
- Redaktion beck-aktuell
- VG Berlin
- Beschluss vom 24.06.2015
- 11 L 213.15; 11 L 216.15
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Berliner Taxifahrer müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen. beck-aktuell, 24.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191791)



