Taxifahrer muss 100.000 Euro abschreiben

Zitiervorschlag
Taxifahrer muss 100.000 Euro abschreiben. beck-aktuell, 16.04.2026 (abgerufen am: 16.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196406)
Mehr als 100.000 Euro in Münzen und Scheinen, verteilt auf Tüten, Kartons und Geldbörsen wurden während einer Hausdurchsuchung bei einem Taxifahrer gefunden. Zurück bekommt er das Geld nicht. Das VG Mainz fand, dass er die Herkunft des Geldes nicht nachvollziehbar erklären konnte.
Das VG Mainz hielt die Einziehung der Summe für rechtmäßig. Es ging davon aus, dass der Mann nicht rechtmäßiger Eigentümer des Bargeldes war. Damit bestand kein Anspruch auf Rückgabe. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Urteil vom 04.12.2025 – 1 K 91/25.MZ).
Das Geld – exakt 104.836,73 Euro – war im Jahr 2024 bei einer Durchsuchung entdeckt worden, die im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Drogenkriminalität stand. Die Scheine lagen in unterschiedlicher Stückelung in der Wohnung: teils lose, teils in Taschen, Kartons und Geldbörsen. Obwohl die strafrechtlichen Ermittlungen später eingestellt wurden, behielt das Landeskriminalamt das Bargeld ein.
Der Taxifahrer erklärte, ein Großteil des Geldes stamme aus Darlehen von Bekannten und Verwandten aus dem Ausland. Den Rest habe er angespart, um ein Taxiunternehmen oder einen Kiosk zu eröffnen. Das Gericht hielt diese Darstellung jedoch für nicht glaubhaft.
So fehlten jegliche schriftlichen Hinweise auf die angeblichen Darlehen – etwa Verträge, Nachrichten oder Überweisungsbelege. Auch sei nicht nachvollziehbar gewesen, warum der Kläger die hohe Summe nicht auf ein Konto eingezahlt habe. Konkrete Anzeichen für ernsthafte Gründungspläne sah das Gericht ebenfalls nicht.
Hinzu kam aus Sicht der Richter, dass der Kläger als angestellter Taxifahrer nur ein geringes Einkommen hatte und zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits 60 Jahre alt war. Zudem habe er nicht bemerkt, dass die Polizei das Bargeld zunächst um rund 2.600 Euro zu niedrig gezählt hatte – ein Umstand, der Zweifel an seiner Nähe zu dem Geld verstärkte.
- Redaktion beck-aktuell, js
- VG Mainz
- Urteil vom 04.12.2025
- 1 K 91/25.MZ
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Taxifahrer muss 100.000 Euro abschreiben. beck-aktuell, 16.04.2026 (abgerufen am: 16.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196406)



