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Mehr Artikel zu diesem Tag

Mindestpreise bei Beförderung müssen transparent sein
Allgemeinverfügung unklar

Mindestpreise bei Beförderung müssen transparent sein

Zwei Unternehmen dürfen in Essen vorerst ohne Mindestbeförderungsentgelte fahren. Das VG Gelsenkirchen hat die sofortige Vollziehung der städtischen Allgemeinverfügung ausgesetzt. Grund dafür sei die unklare Regelung zur Entgeltberechnung.

Mietwagen müssen zum Betrieb zurück
Keine Bedenken gegen Rückkehrpflicht

Mietwagen müssen zum Betrieb zurück

Anders als Taxis müssen Mietwagen grundsätzlich zu ihrem Betriebssitz zurückkehren, wenn sie einen Auftrag beendet haben. Das verstoße nach wie vor weder gegen Verfassungs- noch Unionsrecht, so das OLG Köln. Das beklagte Mietwagenunternehmen hatte eine Entscheidung des BVerfG mit Blick auf den Umweltschutz für überholt gehalten.

Bessere Arbeitsbedingungen beschlossen
Lieferdienste und Co

Bessere Arbeitsbedingungen beschlossen

Menschen, die ihre Dienste über eine Online-Plattform anbieten – etwa als Essenslieferant oder Fahrerin – werden künftig rechtlich besser geschützt, unter anderem vor Scheinselbstständigkeit. Das wurde auf EU-Ebene beschlossen.

Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz

Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz

Ein Unternehmen darf nur dann Mietwagen anbieten, wenn für das Gewerbe ein ordentlicher Betriebssitz vorhanden ist. Anderenfalls verstößt der Betreiber laut VG Köln gegen Kernpflichten des Mietwagenverkehrs und eine ihm erteilte Erlaubnis kann widerrufen werden. 

Berliner Taxi darf Fahrgäste am BER nur mit Sonderzulassung aufnehmen

Berliner Taxi darf Fahrgäste am BER nur mit Sonderzulassung aufnehmen

Ein Berliner Taxi, das Fahrgäste vom Flughafen BER befördern will, bedarf hierfür einer Genehmigung. Hat ein Taxiunternehmen nur für manche seiner Fahrzeuge eine solche Sonderzulassung erhalten, kann diese laut VG Berlin widerrufen werden, wenn sich ein Taxi ohne Zulassung am BER bereithält.

Abzug von Taxikosten für Fahrt zur Arbeit lediglich in Höhe der Entfernungspauschale

Abzug von Taxikosten für Fahrt zur Arbeit lediglich in Höhe der Entfernungspauschale

Wer sich mit dem Taxi zur Arbeit fahren lässt, kann lediglich in Höhe der Entfernungspauschale Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Bei einem Taxi handele es sich mit Blick auf den Willen des Gesetzgebers nicht um ein begünstigtes öffentliches Verkehrsmittel, bei dessen Benutzung der Arbeitnehmer anstatt der Entfernungspauschale auch höhere tatsächliche Kosten ansetzen darf.

Haftung nach Kollision beim Aussteigen in einer Spielstraße

Haftung nach Kollision beim Aussteigen in einer Spielstraße

Kommt es beim Aussteigen eines Taxi-Fahrgastes in einer Spielstraße zu einer Kollision mit einem Fahrzeug, das mit 20 statt der erlaubten 7 km/h vorbeifährt – wobei die Unfallursächlichkeit offen bleibt -, haftet der Vorbeifahrende wegen der erhöhten Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mit. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilte.

Bei Schülerbeförderung keine Erstattung von Taxikosten

Bei Schülerbeförderung keine Erstattung von Taxikosten

Landkreise und kreisfreie Städte sind nicht verpflichtet, die Kosten eines für den Schulweg genutzten Taxis zu erstatten. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung verwiesen. Das gelte auch dann, wenn der elterliche Wohnsitz nicht an den ÖPNV angeschlossen sei und auch kein Schulbus dorthin verkehre. Schließlich beruhe die Wahl des Wohnortes auf der persönlichen Lebensgestaltung der Eltern.

Rufbereitschaft eines Teilzeit-Feuerwehrmanns in Irland keine Arbeitszeit

Rufbereitschaft eines Teilzeit-Feuerwehrmanns in Irland keine Arbeitszeit

Die ständige Rufbereitschaftszeit eines teilzeitbeschäftigten Reserve-Feuerwehrmanns, der nebenbei mit Genehmigung seines Arbeitgebers eine selbstständige berufliche Tätigkeit als Taxifahrer ausübt, stellt keine "Arbeitszeit" im Sinn der Arbeitszeitrichtlinie dar. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die ständige Abrufbarkeit dazu führen würde, dass er insgesamt in der Gestaltung seines Lebens und seiner anderen Tätigkeit erheblich beeinträchtigt würde, so der Gerichtshof der Europäischen Union.

Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr

Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr

Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieb. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor. Die Revision wurde zugelassen und ist beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. XI R 19/21).