Sparkasse darf Negativzinsen erheben

Zitiervorschlag
Sparkasse darf Negativzinsen erheben. beck-aktuell, 09.07.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/86681)
Im Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland hat das Landgericht Leipzig gestern entschieden, dass das Geldhaus Verwahrentgelte – also Negativzinsen – auf Girokonten sowohl von Bestands- als auch von Neukundschaft erheben kann. Unzulässig sei hingegen die Erhebung von Negativzinsen bei gleichzeitiger Bewerbung von Jugendgirokonten als "kostenlos". Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung angekündigt.
Sparkasse verlangt neben Kontoführungsgebühren auch Negativzinsen
Im Februar 2020 hatte die Sparkasse Vogtland versucht, auf allen neuen privaten Girokonten und auch bei Bestandskundinnen und -kunden nach einem Kontomodellwechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von minus 0,7% im Jahr bereits ab einer Einlagenhöhe von 5.000,01 Euro einzuführen. Darüber hinaus verlangte die Sparkasse von den Inhaberinnen und Inhabern der Kontomodelle "VogtlandGiro Komfort", "VogtlandGiro basis" und "VogtlandGiro direct" auch Kontoführungsgebühren. Da die Sparkasse die Einführung zwar wieder zurückgenommen, aber keine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, reichte die Verbraucherzentrale Sachsen im März 2020 Klage ein.
Verbraucherzentrale zieht in nächste Instanz
- Redaktion beck-aktuell
- LG Leipzig
- Urteil vom 08.07.2021
- 05 O 640/20
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Sparkasse darf Negativzinsen erheben. beck-aktuell, 09.07.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/86681)



