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LAG Köln zu Arbeitnehmerhaftung bei D&O-Police

Volle Haftung nach 50 Millionen Euro Überweisungen

Ein Mann hält ein Handy in der Hand. Auf dem Handy ruft gerade "Boss" an.
Die Kombination aus Fahrlässigkeit und Betrug lassen Arbeitnehmer haften. © Rokas / Adobe Stock

Betrogen, gefeuert und jetzt voll haftbar: Ein Finanzmanager überwies 50 Millionen Euro an Betrüger. Dass sein Arbeitgeber eine D&O-Police für ihn finanziert hatte, schützt ihn nicht – im Gegenteil, findet das LAG Köln.

Das LAG Köln hat entschieden, dass ein leitender Angestellter für einen Betrugsschaden in Millionenhöhe voll haftet – gerade weil sein Arbeitgeber eine D&O-Versicherung für ihn finanziert hatte. Im gleichen Atemzug bestätigte das Gericht auch die fristlose Kündigung des Mannes (Urteil vom 31.07.2026 – 8 SLa 603/25).

Der Angestellte war als Head of Global Treasury für die Verwaltung der finanziellen Ressourcen seines Arbeitgebers zuständig. In dieser Funktion verfügte er über weitreichende Befugnisse bei Überweisungen. Bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses hatte das Unternehmen für ihn eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 150 Millionen US-Dollar abgeschlossen. Bei einer D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) handelt es sich um eine Art Manager-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführerinnen abschließt. Sie schützt deren privates Vermögen bei Haftungsfällen durch berufliche Fehlentscheidungen.

Falscher Anruf vom Chef

Betrüger spielten dem Mann nun vor, sein Vorgesetzter plane die Gründung einer Gesellschaft in Asien, deren Finanzvorstand er werden solle. Die erste Kontaktaufnahme erfolgte über die im dienstlichen Telefonverzeichnis hinterlegte Rufnummer seines Vorgesetzten – die Täter hatten sie per Caller-ID-Spoofing gefälscht. Weitere Zahlungsanweisungen erhielt der Finanzmanager über einen Messenger-Dienst an seine private Mobilfunknummer. Persönlich bei seinem Vorgesetzten rückversichert hatte er sich zu keinem Zeitpunkt.

Innerhalb von 25 Tagen veranlasste er dann knapp 60 Überweisungen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 50 Millionen Euro. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, kündigte der Arbeitgeber ihm fristlos und forderte zudem Schadensersatz. Darum dreht sich nun auch der Streit zwischen beiden Parteien vor den Arbeitsgerichten.

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Volle Haftung trotz Arbeitnehmerstatus

Das LAG Köln gab der Klage auf Schadensersatz statt und sah zugleich die fristlose Kündigung wegen grober Fahrlässigkeit gerechtfertigt. Ein Finanzmanager dieser Ebene hätte sich bei Zahlungsanweisungen in dieser Größenordnung persönlich bei seinem Vorgesetzten rückversichern müssen, anstatt Anweisungen über einen Messenger-Dienst an seine private Nummer blind zu befolgen, erklärte das Gericht.

Auch eine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung lehnten die Richterinnen und Richter ab. Diese Grundsätze sollen Beschäftigte davor schützen, bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten mit ihrem gesamten Privatvermögen zu haften. Wo aber eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung bestehe, sei der Angestellte ähnlich geschützt wie durch eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, befand das LAG. Gerade diese Art der Versicherung lasse eine zusätzliche beschränkte Arbeitnehmerhaftung entfallen.

Die Revision ist zugelassen und beim BAG unter dem Aktenzeichen 2 AZR 164/26 anhängig. Dort wird sich zeigen, ob die Erfurter Richterinnen und Richter die entfallene Haftungsbeschränkung bei bestehender D&O-Versicherung mittragen – eine Frage, die für viele leitende Angestellte mit entsprechender Police Bedeutung haben dürfte.