93 Zigarettenschachteln zum Nulltarif
Austricksen eines Automaten war kein Computerbetrug
Weil sich ein 36-jähriger an einem Zigarettenautomaten im Probeverkauf-Wartungsmodus bedient hatte, erhielt er eine Geldstrafe wegen Diebstahls. Zu wissen, warum das LG Ravensburg keinen Computerbetrug annahm, kann auch für das Examen nicht schaden.