Frau zahlt die Zeche für ihren Ex-Freund

Zitiervorschlag
Frau zahlt die Zeche für ihren Ex-Freund. beck-aktuell, 29.10.2026 (abgerufen am: 29.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208661)
Sie gab ihrem Freund Zugang zu ihrem Konto – der nutzte ihn für eine Phishing-Masche. Dass sie davon nichts gewusst haben will, half ihr vor dem LG Frankenthal nicht.
Eine Frau aus Wuppertal muss einem Betrugsopfer aus Grünstadt knapp 6.000 Euro zurückzahlen – obwohl sie bestreitet, in die Tat ihres damaligen Freundes eingeweiht gewesen zu sein. Die 9. Zivilkammer des LG Frankenthal hat entschieden, dass es auf eine persönliche Beteiligung gar nicht ankomme (Urteil vom 18.09.2026 - 9 O 46/25). Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Grünstädter war auf eine geläufige Phishing-Masche hereingefallen. Per SMS lotste ihn ein Unbekannter auf eine gefälschte Bankseite, kurz darauf meldete sich ein angeblicher Bankmitarbeiter telefonisch und bat um "Updates" der Online-Banking-Daten. Was der Mann nicht ahnte: Mit den erbeuteten Zugangsdaten veranlasste der Betrüger eine Überweisung von knapp 6.000 Euro – direkt auf das Sparkassenkonto der Wuppertalerin.
Die Frau gab vor Gericht an, nichts von alledem gewusst zu haben. Ihrem damaligen Freund habe sie lediglich ihre Bankkarte überlassen, weil er vorgegeben habe, in Schwierigkeiten zu stecken. Er allein habe das Geld abgehoben und ausgegeben, bevor die Beziehung in die Brüche ging.
Kontoinhaberin haftet wie eine Wissende
Ob man der Frau glauben kann, ließ die Kammer dahinstehen. Denn selbst wenn sie tatsächlich ahnungslos gewesen sein sollte, ändere das nichts an ihrer Zahlungspflicht. Das Geld sei ohne jeden Rechtsgrund auf ihrem Konto eingegangen und dort auch nicht geblieben. Entscheidend sei, dass sie als Kontoinhaberin ihrem Ex-Freund freien Zugang gewährt habe. Damit müsse sie sich so behandeln lassen, als hätte sie selbst von der kriminellen Herkunft des Geldes gewusst – unabhängig davon, ob sie persönlich profitiert habe oder nicht.
Die Richter wiesen die Frau darauf hin, dass sie ihrerseits den Ex-Freund in Regress nehmen könne. Ob sie das Geld je von ihm wiedersieht, steht auf einem anderen Blatt. Für den betrogenen Grünstädter hingegen dürfte das Urteil eine Erleichterung sein. Er bekommt sein Geld zurück und muss den Betrüger nicht selbst aufspüren.
- Redaktion beck-aktuell, tbh
- LG Frankenthal (Pfalz)
- Urteil vom 18.09.2026
- 9 O 46/25
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Frau zahlt die Zeche für ihren Ex-Freund. beck-aktuell, 29.10.2026 (abgerufen am: 29.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208661)



