Berufungsfrist versäumt
Anwalt haftet nicht, wenn Berufung ohnehin aussichtslos war
Eine Anwältin hatte die Berufungsfrist verpasst, haften muss sie ihrem Mandanten, der eine ungekürzte Erwerbsminderungsrente erstrebt hatte, aber nicht, da auch eine rechtzeitige Berufung aussichtslos gewesen wäre, entschied das LG Karlsruhe. Denn der Mandant hatte den Rentenantrag "blind" unterschrieben.