Dauerkranke Lehrerin angeklagt

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Dauerkranke Lehrerin angeklagt. beck-aktuell, 28.10.2026 (abgerufen am: 28.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208571)
Seit 2009 unterrichtete eine Lehrerin aus Wesel nicht mehr und erhielt weiter ihre Bezüge. Nun ist sie wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt.
Seit 2009 stand sie nicht mehr vor einer Klasse, ihre Bezüge erhielt sie weiter. Nun hat die Staatsanwaltschaft Duisburg eine Lehrerin aus Wesel wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Die Pädagogin soll zwischen März 2021 und März 2025 rund 248.000 Euro zu Unrecht erhalten haben. Für die Zeit davor seien die Vorwürfe bereits verjährt, teilte die Behörde nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur mit.
Konkret soll die Frau ihrer Schule in den vier Jahren zehn unzutreffende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wusste sie, dass sie tatsächlich arbeitsfähig war. Zu den Vorwürfen hat sich die Lehrerin nach Angaben der Ermittler bislang nicht geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Jahrelang keine amtsärztliche Untersuchung
Der Fall der an einem Berufskolleg beschäftigten Lehrerin hatte bereits im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt und die nordrhein-westfälische Landespolitik beschäftigt. Die Frau ließ sich immer wieder krankschreiben, ohne dass das Land eine amtsärztliche Untersuchung einforderte.
Gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf wurden deshalb Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Land versetzte die Pädagogin inzwischen in den Ruhestand, wogegen sie sich rechtlich wehrt. Das Disziplinarverfahren gegen sie ruht nach früheren Angaben bis zu einer Entscheidung im Strafverfahren.
Im März hatten Ermittler das Haus der Frau durchsucht. Bei der strafrechtlichen Prüfung hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie ihrem Dienstherrn bewusst falsche Angaben gemacht habe, hatte die Staatsanwaltschaft damals erklärt.
Auch Tauchtauglichkeitsbescheinigungen gefälscht?
Der Vorwurf der Urkundenfälschung betrifft zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen. Die Lehrerin, die nach Angaben der Staatsanwaltschaft aktiv Tauchsport betreibt, soll diese unter dem Namen einer nicht existierenden Ärztin selbst ausgestellt haben.
Nicht erhärtet haben sich dagegen Hinweise auf eine parallele Berufstätigkeit. Die Ermittler hatten geprüft, ob die angeblich dienstunfähige Frau zugleich als Heilpraktikerin gearbeitet und an einem Gründungswettbewerb teilgenommen hatte. Dafür hätten sich letztlich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, so die Staatsanwaltschaft.
- Redaktion beck-aktuell, js
- dpa
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