Zeitunglesen war kein Dienstunfall
Die Lehrerin, die vom eigenen Fehltritt las
Wegen eines Vorfalls auf einer Klassenfahrt berichteten bald auch die Medien über den Fehltritt einer Lehrerin. Nun machte sie als Dienstunfall geltend, dass sie aufgrund der Artikel und Kommentare eine Depression erlitten habe. Zu Unrecht, wie der VGH München entschied.