Bayern
Zusatzstunde für Grundschullehrer rechtswidrig
Der VGH München hat eine Regelung, die vorsah, dass Grundschullehrerinnen und -lehrer eine Wochenstunde zusätzlich leisten müssen, um diese später wieder abzugelten, für rechtswidrig erklärt. Die Regelung verstoße unter anderem gegen den Gleichheitssatz.