Trotz Fachwissen
Kein Honorar für falschen Psychotherapeuten
Ein Mann erschleicht sich seine Zulassung als Therapeut mit gefälschten Zeugnissen. Als der Schwindel auffliegt, soll er seine Honorare zurückzahlen. Zu Recht, meint das SG Berlin: Denn ein falscher Psychotherapeut habe auch dann keinen Anspruch auf Honorar, wenn er über Fachwissen verfügt und seine Patienten zufrieden sind.