EU prüft Betrugsschutz und Werbung bei Booking.com

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EU prüft Betrugsschutz und Werbung bei Booking.com. beck-aktuell, 22.10.2026 (abgerufen am: 22.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208236)
Gefälschte Unterkünfte, Phishing und bezahlte Spitzenplätze in der Suche: Die EU-Kommission nimmt Booking.com ins Visier. Sie prüft, ob die Plattform Betrugsrisiken ausreichend bekämpft und hervorgehobene Angebote klar als Werbung kennzeichnet.
Eine Unterkunft, die es gar nicht gibt, oder eine Nachricht, die Gäste zu einer betrügerischen Zahlung verleitet: Die EU-Kommission untersucht, ob Booking.com solche Risiken ausreichend bekämpft. Sie hat am Mittwoch ein förmliches Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) gegen die Buchungsplattform eingeleitet. Auch die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen in den Suchergebnissen steht auf dem Prüfstand. Ob Booking.com gegen das EU-Recht verstoßen hat, ist damit noch nicht entschieden.
"Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne betrogen zu werden", erklärte die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Henna Virkkunen. Der DSA lege klare Verantwortlichkeiten für Plattformen fest, um diesen Risiken zu begegnen. Die Kommission müsse sicherstellen, dass Booking.com diese ernst nehme.
Wie gut schützt die Plattform vor gefälschten Angeboten?
Ein Schwerpunkt des Verfahrens sind gefälschte Inserate, etwa für nicht vorhandene Unterkünfte, Identitätsbetrug und andere rechtswidrige Unterkunftsangebote. Die Kommission will klären, ob Booking.com die damit verbundenen systemischen Risiken für Verbraucher und Verbraucherinnen sorgfältig ermittelt und bewertet hat. Außerdem prüft sie, ob die Plattform wirksam dagegen vorgeht, etwa indem sie betrügerische Angebote entfernt.
Daneben geht es um Phishing, bei dem Reservierungs- und Gästedaten missbraucht werden. Im Fokus stehen die Weitergabe dieser Daten an Unterkunftsanbieter sowie die Gestaltung und Funktionsweise des plattformeigenen Nachrichtendienstes. Die Kommission untersucht, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen verhindern, dass die Daten für Betrugsversuche und Zahlungsaufforderungen genutzt werden.
Rechtlicher Maßstab sind insoweit Art. 34 und 35 DSA. Sie verpflichten sehr große Online-Plattformen, systemische Risiken zu ermitteln, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu mindern.
Bessere Platzierung gegen höhere Provision
Der dritte Prüfpunkt betrifft die Suchergebnisse. Unterkunftsanbieter können ihre Angebote bei Booking.com sichtbarer machen, indem sie eine höhere Provision zahlen. Nach Auffassung der Kommission müssen Nutzer und Nutzerinnen klar erkennen können, dass solche bezahlten Platzierungen Werbung sind.
Andernfalls bleibe unklar, ob ein Angebot weit oben erscheint, weil es besonders gut zur Suche passt oder weil der Anbieter für die Sichtbarkeit bezahlt hat. Die Kommission prüft deshalb, ob Booking.com die Transparenzpflichten aus Art. 26 Abs. 1 DSA erfüllt. Nutzer müssen demnach unter anderem erkennen können, in wessen Namen eine Anzeige erscheint, wer sie bezahlt hat und anhand welcher wesentlichen Kriterien sie ihnen angezeigt wird.
Weitere Auskünfte und Inspektionen möglich
Dem förmlichen Verfahren ging eine vorläufige Untersuchung voraus. Dafür wertete die Kommission unter anderem Risikobewertungs- und Transparenzberichte sowie Antworten auf Auskunftsersuchen vom 23. September 2025 und 26. Mai 2026 aus. Bei der Aufsicht arbeitet sie mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte zusammen.
Nun will die Kommission weitere Beweise sammeln, etwa durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder Inspektionen. Möglich sind auch einstweilige Maßnahmen oder die Annahme verbindlicher Abhilfezusagen von Booking.com. Die Verfahrenseröffnung nimmt eine abschließende Entscheidung ausdrücklich nicht vorweg.
- Redaktion beck-aktuell, js
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EU prüft Betrugsschutz und Werbung bei Booking.com. beck-aktuell, 22.10.2026 (abgerufen am: 22.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208236)



