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Passagierrechte

EU will Reisende besser schützen

Eine Abfahrtstafel weist auf den Ausfall mehrerer Züge hin.
Wenn der Zug mal wieder ausfällt: Bessere Passagierrechte in Sicht! © pusteflower9024 / Adobe Stock

Etwa 13 Milliarden Menschen sind in der EU jedes Jahr mit Flugzeug, Zug, Bus oder Fähre unterwegs. Für all sie gelten die EU-Fahrgastrechte. Das EU-Parlament hat nun einer Verbesserung dieser Regelungen zugestimmt.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für überarbeitete EU-Regeln gegeben, die Reisende in Zukunft bei Verspätungen oder Ausfällen besser schützen und informieren sollen.  

Wenn ein Flug ausfällt, der über einen Vermittler wie ein Reisebüro oder eine Online-Buchungsplattform gebucht wurde, haben die Passagiere nun einen Anspruch auf eine vollständige Erstattung – inklusive der eventuell gezahlten Vermittlungsgebühren. Die Airline muss die Summe nach spätestens sieben Tagen erstatten, der Vermittler hat danach ebenfalls sieben Tage Zeit, die Summe an den Kunden weiterzuleiten. Die Kundinnen und Kunden müssen über diese Rechte schon bereits bei der Buchung der Reise informiert werden. 

Erstattungs- und Entschädigungsanträge können demnächst über standardisierte Formulare eingereicht werden. Diese Formulare sollen auf der Website der Kommission in allen EU-Sprachen bereitstehen. Daneben sollen die Rechte von Fluggästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität verbessert werden. Sie dürfen nun – wie bereits bei Bus-, Bahn-, oder Schiffsreisen – kostenlos eine Begleitperson mitnehmen.

Um gegen mögliche Verstöße der Passagierrechte besser vorgehen zu können, sollen nationale Behörden mehr Befugnisse erhalten. Zukünftig sollen sie von sich aus Prüfungen, Kontrollen oder Befragungen von Verkehrsunternehmen einleiten können. Bisher waren dafür Beschwerden von Reisenden notwendig.

Die überarbeiteten Regeln müssen noch vom Rat angenommen werden. Gelten sollen sie ab dem 23. Oktober 2027. Bereits Anfang 2026 hatte das Parlament eine spezifische Erweiterung der Fluggastrechte beschlossen.

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