Italien muss Roma-Familien temporär Unterkunft bereitstellen

Zitiervorschlag
Italien muss Roma-Familien temporär Unterkunft bereitstellen. beck-aktuell, 21.05.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/123551)
Die italienische Regierung muss Angehörigen der Sinti und Roma in Italien nach einer Zwangsräumung vorübergehend eine neue Unterkunft bereitstellen. Das ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 20.05.2019 an (Az.: 25838/19). Die Kinder müssten gemeinsam mit ihren Eltern in einer alternativen Unterkunft untergebracht werden, andernfalls drohe ihnen "unumkehrbares Leid", hieß es in einer Erklärung zur Anordnung der Sofortmaßnahmen.
Unterkunft Anfang Mai geräumt
Die zehn Kinder der Roma-Familien stammen demnach aus Bosnien und sind zwischen zwei und 16 Jahre alt. Die Stadt Giugliano in der Nähe von Neapel hatte die Unterkunft der Familien Anfang Mai 2019 räumen lassen. Drei Bewohner, darunter die zwei Mütter der Kinder, hatten sich dagegen in Straßburg gewehrt.
Italiens Innenminister unbeeindruckt
Italiens Innenminister Matteo Salvini zeigte sich unbeeindruckt von der Anordnung. "Das Europäische Gericht will uns dazu zwingen, den Roma Häuser zu geben? Hahahahaha", schrieb er auf Twitter. Hält sich Italien nicht an die Anordnung des Gerichtshofes, verstößt es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Entscheidung vom 20.05.2019
- 25838/19
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Italien muss Roma-Familien temporär Unterkunft bereitstellen. beck-aktuell, 21.05.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/123551)



