Unternehmen in Frankreich durfte nicht als privat markierte Ordner auf PC eines Mitarbeiters durchsuchen

Zitiervorschlag
Unternehmen in Frankreich durfte nicht als privat markierte Ordner auf PC eines Mitarbeiters durchsuchen. beck-aktuell, 22.02.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/145026)
Mit der Durchsuchung persönlicher Daten eines Angestellten auf dessen Firmenrechner hat das französische Bahnunternehmen SNCF nicht gegen das Recht auf Privatsphäre verstoßen. Die Ordner seien nicht eindeutig als privat gekennzeichnet gewesen. Das urteilte am 22.02.2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 588/13).
Kündigung wegen Auffindens pornografischer Inhalte
SNCF hatte den Computer in Abwesenheit des Mannes beschlagnahmt und darauf zahlreiche pornografische Inhalte und gefälschte Dokumente mit dem offiziellen Logo des staatlichen Bahnunternehmens gefunden. Der Angestellte verlor daraufhin seinen Job. Er klagte sich durch die Instanzen und scheiterte nun auch vor dem Straßburger Gericht.
Ordner durfte wegen fehlender Kennzeichnung als privat durchsucht werden
Der Mann habe die durchsuchten Ordner nicht klar als privat gekennzeichnet, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit habe sein Arbeitgeber SNCF gemäß französischer Gesetzgebung das Recht gehabt, die Ordner zu durchsuchen. Aus dem Urteil lasse sich aber nicht ableiten, dass nun generell Arbeitgeber auch in anderen Ländern Firmenrechner durchsuchen dürften, sagte ein Sprecher des Gerichts. Entscheidend sei stets, welche Regeln das nationale Recht für solche Durchsuchungen vorsehe.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- EGMR
- Urteil vom 22.02.2018
- 588/13
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Unternehmen in Frankreich durfte nicht als privat markierte Ordner auf PC eines Mitarbeiters durchsuchen. beck-aktuell, 22.02.2018 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/145026)



