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Terror in Syrien finanziert

Zementhersteller Lafarge muss Millionensumme zahlen

Drei Lkw zum Zementtransport mit dem Logo der Firma Lafarge stehen neben einem Brückenpfeiler auf einem kleinen Kopfsteinpflaster-Parkplatz. Im Bildhintergrund ist ein Fluss zu sehen.
Das Unternehmen Laforge bekommt nach Zahlungen an lokale Machthaber in Syrien und den IS Probleme. © Florence Piot / Adobe Stock

Der französische Zementhersteller Lafarge ist wegen seiner Syrien-Geschäfte nach Beginn des dortigen Bürgerkriegs der Terrorfinanzierung schuldig gesprochen worden. Der Konzern müsse eine Geldstrafe in Höhe von gut einer Million Euro zahlen, urteilte ein Pariser Gericht.

Trotz des Bürgerkriegs hatte der Zementhersteller im Norden Syriens bis 2014 ein Werk betrieben. Um das Geschäft aufrechtzuerhalten, zahlte das örtliche Unternehmen Gelder in Millionenhöhe an bewaffnete Gruppen. Laut Gericht waren es knapp 5,6 Millionen Euro. Zu dieser Zeit waren in Nordsyrien die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), kleinere islamistische Gruppierungen und kurdische Gruppen aktiv. Das Gericht befand, dass das Geld es auch ermöglicht habe, Terroranschläge in Europa vorzubereiten, schrieb die Zeitung "Le Parisien". Weil die Firma internationale Sanktionen nicht geachtet haben soll, werde zudem eine weitere Strafzahlung fällig. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Lafarge teilte auf Anfrage mit, die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt in den Bemühungen des Unternehmens, "diese Altlast verantwortungsvoll aufzuarbeiten". Die Verhaltensweisen hätten klar gegen den Verhaltenskodex von Lafarge verstoßen.

Mehrere frühere Führungskräfte bei Lafarge wurden zu Haftstrafen sowie Geldbußen verurteilt. Gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Bruno Lafont verhängte das Gericht etwa eine sechsjährige Haftstrafe sowie Strafzahlungen. Laut "Le Parisien" bestreitet Lafont, von den illegalen Zahlungen gewusst zu haben. Demnach beabsichtigt er, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Auch zwei Sicherheitsbeauftragte und zwei Mittelsmänner standen in dem Verfahren vor Gericht. Insgesamt reichten die verhängten Freiheitsstrafen von 18 Monaten bis zu 7 Jahren.