Todesfahrer von Magdeburg muss lebenslang in Haft

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Todesfahrer von Magdeburg muss lebenslang in Haft. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 26.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200816)
Er raste 2024 mit einem Mietwagen durch die Menschenmengen auf dem Weihnachtsmarkt. Sechs Personen starben, Hunderte wurden verletzt. Jetzt steht das Urteil fest.
Das LG Magdeburg hat im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt von 2024 die Höchststrafe gegen den Todesfahrer verhängt. Es verurteilte den Angeklagten aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 20. Dezember 2024 war Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann aus Saudi-Arabien, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus dem Auto heraus festgenommen.
Mehr als 200 Betroffene als Nebenkläger vertreten
Mehr als 200 Betroffene waren im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.
Keine ideologischen, sondern persönliche Motive
Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. "Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst." Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.
Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivisten für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.
Technische Panne bei Urteilsverkündung
Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne: Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte saß, nicht zu hören waren.
Daraufhin wurde die Verkündung für eine halbe Stunde unterbrochen. Techniker versuchten, das Problem zu lösen. Anschließend sprach das LG Magdeburg das Urteil ein zweites Mal.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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Todesfahrer von Magdeburg muss lebenslang in Haft. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 26.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200816)



