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Sechsfacher Mord

Lebenslange Haft für Todesfahrer von Magdeburg gefordert

Blumen und Kerzen auf einem Bürgersteig.
Wut und Trauer nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt © Heiko / Adobe Stock

In Magdeburg fuhr vor eineinhalb Jahren ein 50-Jähriger mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt. Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger fordern lebenslange Haft.

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Generalstaatsanwaltschaft für den Angeklagten am 4. Juni eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Heute haben das auch zahlreiche Nebenklagevertreter verlangt*.

Die besondere Schwere der Schuld liege auf der Hand, es sei eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, sagte Staatsanwalt Marco Reinl. Der Angeklagte sei einem psychiatrischen Gutachter zufolge voll schuldfähig. Weiter Gewaltstraftaten wären zu erwarten. Er sei eine "tickende Zeitbombe", sagte Reinl.

"Wir sind es den Hinterbliebenen und den Verletzten schuldig, auch wenn es nichts wieder gutmacht, dass Sie nie wieder in Freiheit unter Menschen kommen", sagte der Rechtsanwalt Holger Stahlknecht am 5. Juni im LG Magdeburg in Richtung des Angeklagten. Er vertritt einen Mann, dessen Mutter bei dem Anschlag vom 20. Dezember 2024 ums Leben kam.

Sechs Menschen waren damals getötet und mehr als 300 weitere teils schwer verletzt worden. Die Anklage wirft dem mittlerweile 51-Jährigen unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor.

Die Tat habe "in ihrer Massivität jede menschlich begreifbare Dimension gesprengt", sagte Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher vor dem LG Magdeburg. Es sei schier unbeschreiblich, welches Leid der Angeklagte über viele Menschen und Familien gebracht habe.

Tat lange geplant

An der Täterschaft hätten zu keinem Zeitpunkt Zweifel bestanden, sagte Böttcher. Der Angeklagte habe die Tat lange geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. "Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst." Der psychiatrische Sachverständige habe ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit festgestellt.

Während des Plädoyers am 4. Juni unterbrach der Angeklagte die Verhandlung mehrfach mit lautstarken Zwischenrufen. Der Vorsitzende Richter ließ daraufhin sein Mikrofon abschalten. Der 51-Jährige beruhigte sich erst wieder, nachdem beantragt worden war, ihn für den Rest der Verhandlung auszuschließen.

Seit dem 10. November 2025 wird vor dem LG Magdeburg gegen den Mann verhandelt. Wegen der Vielzahl der Betroffenen wurde eigens ein Interimsgerichtsgebäude errichtet. Mehr als 200 Nebenklägerinnen und Nebenkläger beteiligen sich an dem Verfahren.

Wie eine Schnecke ihr Schneckenhaus ein Leben lang mit sich trage, werde das Erlebte die Betroffenen nicht mehr loslassen. Der Täter habe nicht nur Leben physisch ausgelöscht, sondern Vielen die Leichtigkeit des Seins genommen, so Rechtsanwalt Stahlknecht. Carsten Schneider, der 26 Geschädigte vertritt, sprach von Abgründen, die sich aufgetan hätten im Verfahren. Der Rechtsanwalt beschrieb eine Reihe von Schicksalen von Mandanten, die körperlich verletzt wurden. Aber auch die nicht direkt Verletzten trügen schwer an den psychischen Folgen.

Gutachter sieht weiterhin Gefahr

Im Prozess war zuvor deutlich geworden, dass viele Betroffene bis heute unter den Folgen des Anschlags leiden. Zahlreiche Zeugen und Zeuginnen berichteten von Angst- und Panikattacken, Schlafstörungen und Problemen im Umgang mit Menschenmengen. Unter den Opfern sind Kinder und Jugendliche ebenso wie Erwachsene und Senioren aus verschiedenen Bundesländern und dem Ausland.

Der Angeklagte, der aus Saudi-Arabien stammt und jahrelang als Psychiater im Maßregelvollzug in Bernburg arbeitete, stellte insbesondere zu Beginn des Prozesses seine Sicht der Dinge dar. Er bezeichnete sich als Aktivisten und sprach von vermeintlichen Vertuschungsaktionen deutscher Behörden.

Der psychiatrische Sachverständige Bernd Langer sieht den Angeklagten weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit. Er sprach sich am Donnerstag für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aus. Man müsse jederzeit mit weiteren Gewalttaten rechnen, sagte Langer. Der Angeklagte habe wiederholt Druckmittel eingesetzt, um Aufmerksamkeit zu erhalten oder Entscheidungen zu beeinflussen.

*Anmerkung der Redaktion: Die Meldung wurde nach Bekanntwerden der Anträge der Nebenkläger am Tag ihres Erscheinens umfassend ergänzt, bw, 05.06.2026, 13.11 Uhr.