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EGMR

Lesbische Frau hat kein Recht auf Vaterschaftsurlaub

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer lesbischen Frau auf Vaterschaftsurlaub abgewiesen. Die Beschwerde der Französin wegen Diskriminierung sei offensichtlich unbegründet, entschieden die Straßburger Richter am 18.01.2018 (Az.: 46386/10). Die Frau hatte in Frankreich Vaterschaftsurlaub beantragt, nachdem ihre langjährige Lebensgefährtin 2004 ein Kind geboren hatte. Der Urlaub wurde ihr nicht gewährt.

Keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung

Die Richter argumentieren nun, die Frau sei nicht aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt
worden. Vaterschaftsurlaub habe schlicht nur leiblichen Vätern offen gestanden. Nach heutigem französischen Recht hingegen könne die Frau "Pflegeurlaub" beantragen und genieße damit die gleichen Urlaubsansprüche wie beim Vaterschaftsurlaub.