Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Erfolgreicher Eilantrag der Linken

Reiche muss Instagram-Video entfernen

Ein Portrait von Katherina Reiche. Sie hält ein Mikrofon mit der Aufschrift "BDA" in der Hand.
Katherina Reiche (CDU) beim Deutschen Arbeitgebertag vergangenen Dienstag in Berlin. © picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Antisemitismus, Kontakte zur organisierten Kriminalität, Gefahr für den Standort: Wirtschaftsministerin Reiche griff die Linke auf dem Instagram-Kanal ihres Hauses scharf an. Das BVerfG verlangt nun, das Video vorläufig zu entfernen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein Instagram-Video mit scharfen Angriffen auf die Partei Die Linke vorläufig vom offiziellen Kanal ihres Ministeriums entfernen. Das hat das BVerfG auf einen Eilantrag der Partei entschieden. Das Reel muss bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, längstens für sechs Monate, entfernt bleiben. Ob die Äußerungen verfassungswidrig waren, ist damit noch nicht entschieden (Beschluss vom 14.10.2026 – 2 BvE 5/26).

In dem am 24. September veröffentlichten Video warf Reiche der Partei vor, "Antisemitismus offen" zu leben, Juden in Berlin Angst zu machen und jüdisches Leben zu bekämpfen. Außerdem begrüße Die Linke "die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys". Die Ministerin kritisierte zudem, dass die Partei Enteignungen in ihr Programm schreibe. Dies gefährde nicht nur die Hauptstadt, sondern auch den Investitionsstandort Deutschland.

Die Linke sieht sich durch die Veröffentlichung auf dem offiziellen Instagram-Profil des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt. Sie erhob Organklage gegen Reiche und beantragte zugleich, das Video vorläufig entfernen zu lassen.

Karlsruhe sieht Gefahr irreparabler Nachteile

Im Eilverfahren gab die Folgenabwägung den Ausschlag. Bliebe das Video online und hätte die Linke später im Hauptsacheverfahren Erfolg, drohe ihr durch die fortdauernde Verbreitung der schwerwiegenden negativen Zuschreibungen ein schwerer, irreparabler Nachteil im politischen Wettbewerb, so der Zweite Senat. Besonders ins Gewicht fallen dabei die laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin unter möglicher Beteiligung des Landesverbandes der Linken.

Umgekehrt wären die Folgen für Reiche weniger schwerwiegend: Sollte sich die Organklage später als unbegründet erweisen, könnte sie die Äußerungen nach Abschluss des Verfahrens wiederholen.

Rechtsanwalt Jasper Prigge, der die Linke im Verfahren vertreten hat, begrüßt den Beschluss: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundeswirtschaftsministerin in die Schranken gewiesen. Schwerwiegende Vorwürfe gegen eine demokratische Partei haben auf dem Kanal eines Bundesministeriums vorerst nichts zu suchen." Wer Amtsautorität und staatliche Reichweite nutze, müsse sich auch auf Instagram an Neutralität und Sachlichkeit messen lassen.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.

Politische Kritik bleibt möglich

Auch während des laufenden Verfahrens darf sich Reiche als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Das Gericht untersagt ihr außerdem nicht, als Ministerin vor möglichen Gefahren für den Wirtschafts- und Investitionsstandort zu warnen.

Solche amtlichen Äußerungen müssten aber den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen und ohne die im Video enthaltenen Zuschreibungen und Bewertungen der Linken auskommen. Sachbezogene Stellungnahmen zu Sozialisierungen von Grund und Boden, zum Umgang mit Antisemitismus oder zur organisierten Kriminalität bleiben damit möglich. Dass Reiche ihr Anliegen auf diese Weise weiterverfolgen könne, sei ihr möglich und zumutbar und spreche entscheidend für die vorläufige Entfernung des Videos, so das Gericht.

Rechtsanwalt Sascha Wolf, der das Verfahren ebenfalls für die Linke geführt hat, betont die Bedeutung sachlicher staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: "Der Schutz der politischen Minderheit vor der politischen Mehrheit gehört zu den Grundlagen unserer Demokratie."

Eine abschließende Bewertung der Verfassungsmäßigkeit bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Eilentscheidung erging mit sechs zu zwei Stimmen.