Konzentration hat man zu haben
Kein Nachteilsausgleich im zweiten Staatsexamen
Wegen einer Autoimmunerkrankung leidet ein Examenskandidat an Konzentrationsstörungen – einen Nachteilsausgleich erhält er im zweiten Staatsexamen dafür aber nicht. Da im Examen gerade auch das Konzentrationsvermögen abgeprüft werde, sei die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt, so das VG Wiesbaden.