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Bundesregierung plant zentrales Register für Daten von Wachschützern

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die Daten von Bewachungsunternehmern und deren Personal sollen künftig in einem zentralen, elektronisch auswertbaren Register gespeichert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/3829). Er ermögliche das Umsetzen von Anforderungen an das Register, die in einer Gesetzesänderung von 2016 formuliert worden seien, heißt es darin.

Bundesregierung erhofft sich Kosteneinsparungen

Insgesamt sollen mit dem Gesetz nicht nur maßgebliche Prozesse digitalisiert, sondern auch durch die Bündelung und Neustrukturierung Vorschriften vereinfacht werden. Regelungen sollen leichter und unkomplizierter nachvollziehbar werden. Weil außerdem klar bundesweit geregelt ist, wer per Definition zum "Wachpersonal" gehört und wer für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen zuständig ist, rechnet die Bundesregierung zudem mit Kosteneinsparungen. Mehrfachüberprüfungen würden nun überflüssig.