Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Fußball - Lärmschutz 1:0

Public Viewing für WM-Spiele auch nachts erlaubt

Liveübertragung eines Fußballspiels auf großer Leinwand in der Dämmerung, eine Menschenmenge sitzt vor der Leinwand.
WM-Fans können aufatmen: Public Viewing wird auch für Spiele nach 22 Uhr möglich sein. © Nataliya / Adobe Stock

Der Bundesrat stimmte einer Regierungsverordnung zu, die eine Lärmschutzausnahme für Public Viewing bei der diesjährigen Fußball-WM vorsieht. Damit ist der Weg frei für Fußballnächte unter freiem Himmel.

Durch die Zeitverschiebung zwischen den Austragungsorten USA, Kanada und Mexiko sowie Deutschland finden bei der diesjährigen Fußball-WM einige Spiele nach hiesiger Zeit erst am sehr späten Abend oder in der Nacht statt. Public Viewing wäre damit eigentlich nach den bundesweit geltenden deutschen Lärmstandards nicht zulässig, doch Fußball-Fans können aufatmen: Der Bundesrat hat die Ausnahmeverordnung der Bundesregierung gebilligt, die es den der zuständigen Genehmigungsbehörden für einige Wochen ermöglichen soll, Public Viewing-Veranstaltungen auch nach 22 Uhr zuzulassen.

Die Behörden sollen nach der Verordnung aber bei ihren Entscheidungen zwischen dem öffentlichen Interesse an Liveübertragungen und dem Schutz betroffener Anwohnerinnen und Anwohner abwägen - vor allem, wenn Spiele erst sehr spät beginnen. Ein Mindestschutz gegen nächtliche Lärmstörungen sei gleichwohl zu gewährleisten. 

Die Verordnung erging auf Anregungen der Länder hin. Diese haben keine landesrechtlichen Befugnisse für lärmschutzrechtliche Ausnahmen, daher musste die Bundesregierung ran. Vergleichbare Verordnungen gab es auch schon bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften. Diese hätten sich in der Praxis auch bewährt, schreibt die Bundesregierung in der Verordnungsbegründung.