Gerichte sollen Prozessbedeutung nicht allein einschätzen

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Gerichte sollen Prozessbedeutung nicht allein einschätzen. beck-aktuell, 16.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170281)
Die Entscheidung darüber, welche Verfahren von zeithistorischer Bedeutung seien, darf nach Ansicht des Deutschen Presserates nicht den Gerichten allein überlassen werden. Dazu sei auch die Einschätzung von Journalisten erforderlich, teilte der Presserat am 15.09.2016 in Berlin mit. Dessen Plenum hatte sich zuvor mit dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Gerichtsverfassungsgesetzes befasst. Mit dem Entwurf soll das geltende Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal gelockert werden. Danach soll es unter anderem möglich sein, Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung künftig aufzuzeichnen.
Presserat fordert Übertragungen für Pressevertreter in Nebenräume
Der Gesetzentwurf ist aus Sicht des Presserats in mehrfacher Hinsicht unzureichend. Unter anderem sollten künftig auch Bildaufnahmen von Prozessen für Berichterstatter in entsprechende Nebenräume für die Medien übertragen werden, lautet eine weitere Forderung. "Der Gesetzentwurf sieht bisher nur Tonübertragungen vor", sagte Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns am 15.09.2016. "Es darf aber nicht darauf beschränkt bleiben." Wie wichtig die Möglichkeit solcher Übertragungen sein könne, habe sich etwa beim NSU-Prozess gezeigt, bei dem die Zahl der im Gerichtssaal zugelassenen Journalisten streng begrenzt war.
Begrenzung auf oberste Gerichte kritisiert
Außerdem sehe der Gesetzesentwurf zwar vor, dass wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte live im Fernsehen und im Internet zu sehen sein sollen. Das reiche aber nicht aus, sagte Tillmanns. "Es ist falsch, das auf die obersten Gerichte zu begrenzen."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Gerichte sollen Prozessbedeutung nicht allein einschätzen. beck-aktuell, 16.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170281)



