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Kabinett will Verbot von Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal lockern

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SDP) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung moderat zu lockern. Das gewandelte Medienverständnis und der Umgang mit modernen Kommunikationsformen würden ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen lassen. Künftig sollen Gerichte die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen beziehungsweise Übertragungen zu gestatten.

Verkündungen von Entscheidungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in den Medien

Zugelassen werden können nach der geplanten Neuregelung die Übertragung der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter; eine audio-visuelle Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sowie die Übertragung von Verkündungen von Entscheidungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in den Medien. Die Regelung soll neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch für die Arbeits-, die Verwaltungs-, die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit und in angepasster Form auch für das Bundesverfassungsgericht gelten.

Erweiterungen bei der Beteiligung von Gebärdendolmetschern vorgesehen

Ferner sollen mit dem Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen geschaffen werden. Vorgesehen sind Erweiterungen hinsichtlich der Beteiligung von Gebärdendolmetschern für hör- und sprachbehinderte Personen: Künftig sollen die Kosten für die Verdolmetschung des gesamten gerichtlichen Verfahrens übernommen werden.

Maas: Gerichtssaal wird nicht zur Showbühne

Die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte sei von sehr hoher Qualität, betonte Maas. Wenn sie einer breiteren Öffentlichkeit kommuniziert werde, könn das vielen Menschen den Rechtsstaat näher bringen. Die Rechte von allen Verfahrensbeteiligten müssten aber immer gewahrt bleiben. Der Gerichtssaal werde nicht zur Showbühne gemacht. "Deshalb werden die Gerichte auch selbst darüber entscheiden können, ob ihre Verhandlung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter übertragen werden sollte oder ob ein letztinstanzliches Urteil von so großer öffentlicher Bedeutung ist, dass es auch über die Medien verkündet werden sollte“, so der Bundesjustizminister.