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Bundeskabinett will Registrierung von Flüchtlingen und behördlichen Datenaustausch verbessern

Codiertes Recht

Die Bundesregierung will die Registrierung von Flüchtlingen und den Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessern und hat dazu am 09.12.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen. Eine frühere Registrierung und eine zentrale Speicherung der Daten sowie die Einführung eines "Ankunftsnachweises" mit fälschungssicheren Elementen sollen helfen, die Asylverfahren zu beschleunigen und die Verteilung der Flüchtlinge besser zu steuern.

Registrierung bei Behördenerstkontakt und zentrale Datenspeicherung

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Asyl- und Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt dort aufhalten, früher als bisher zu registrieren. Ihre Daten sollen künftig möglichst bereits beim ersten Kontakt mit einer zur Registrierung befugten Stelle erhoben und dann zentral gespeichert werden. Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden alle Registrierungsstellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ("Fast-ID") ausgerüstet.  

Speicherung zusätzlicher Daten  

Der Umfang der zu speichernden Daten wird erweitert. Zusätzlich zu den schon erfassten Daten sollen künftig etwa auch die Fingerabdrücke, der Staat, aus dem die Einreise erfolgt ist, Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen sowie Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen gespeichert werden. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.  

Verbesserung des Datenaustausches und Sicherheitsabgleich  

Um den Datenaustausch zu verbessern, sollen die zentral gespeicherten Daten allen Behörden zur Verfügung stehen, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Diese Behörden sollen auch Daten übermitteln und aktualisieren können (zum Beispiel Informationen zur Teilnahme an einem Integrationskurs sowie zur Änderung der Anschrift). Der Entwurf sieht auch einen unverzüglich nach der zentralen Datenspeicherung vorzunehmenden Sicherheitsabgleich vor. Die Sicherheitsbehörden sollen so frühzeitig überprüfen können, ob zu einer Person insbesondere terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen.  

Ankunftsnachweis für Asylsuchende  

Außerdem sollen Asylsuchende künftig eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung erhalten (sogenannter Ankunftsnachweis), um besser identifiziert werden zu können. Die Vorlage des Ankunftsnachweises soll Voraussetzung für den Bezug von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein. Der Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unverzüglich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung ausgestellt.