Wo bleibt die Klagewelle?

Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos: Wo bleibt die Klagewelle?. beck-aktuell, 05.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197491)
Ein Juraprofessor bekommt vom VG Koblenz Recht und die Grünen wollen im Bundestag über die Grenzkontrollen streiten. Doch sonst ist es erstaunlich still geworden um Dobrindts rigides Grenz-Regime. Warum bloß?
Die Aufregung war groß, als der Bundesminister des Inneren Alexander Dobrindt (CSU) gleich zum Start der neuen Regierung ankündigte, man werde die bisherigen Stichprobenkontrollen der Bundespolizei an den deutschen EU-Binnengrenzen verschärfen. Dobrindt hatte die auch zuvor schon stichprobenartig durchgeführten Grenzkontrollen im Mai 2025 intensivieren lassen. Außerdem wies er die Bundespolizei an, auch Asylbewerberinnen und -bewerber zurückzuweisen – mit Ausnahme von Kranken, Schwangeren und anderen Menschen, die besonderer Hilfe bedürfen.
Das Thema ist in der öffentlichen Aufmerksamkeit in den vergangenen Monaten etwas untergegangen, am Mittwoch bringt es die Grünen-Fraktion im Bundestag wieder auf den Tisch, wenn im Plenum über ihren Antrag mit dem Titel "Willkür beenden und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden" debattiert wird.
Doch nicht nur die Opposition war seinerzeit außer sich, als Dobrindt das neue Grenz-Regime ankündigte, auch Migrationsrechtler und Aktivistinnen sprachen von einem offenen Rechtsbruch der Bundesregierung, die das Schengen- und das Dublin-System gleichermaßen aushebeln wolle. Diese Anwürfe hatten auch einen validen Ausgangspunkt, denn nach dem Schengener Grenzkodex (SGK) ist der Verkehr in der EU grundsätzlich frei von Beschränkungen, Grenzkontrollen sind in diesem System nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen zulässig. Und nach der Dublin-III-Verordnung ist zwar derjenige EU-Staat für einen Asylantrag zuständig, in den eine schutzsuchende Person zuerst eingereist ist. Gleichwohl muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sobald jemand einen Antrag auf internationalen Schutz in Deutschland stellt, diesen darauf prüfen, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Gegebenenfalls kann auch Deutschland trotz anderweitiger Ersteinreise noch zuständig werden. Pauschale Zurückweisungen kurz hinter der deutschen Grenze vertragen sich damit jedenfalls auf den ersten Blick nicht.
Gerichte halten nicht viel von Argumentation des BMI
Das Bundesinnenministerium (BMI) berief sich für seine Kontrollen auf eine Klausel im SGK, wonach Staaten bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit temporär Grenzkontrollen einführen dürfen. Für die Zurückweisungen wählte man eine ähnliche Argumentation. So verwies das BMI auf Art. 72 AEUV, wonach Zurückweisungen an den Grenzen ausnahmsweise gestattet sind, wenn dies für "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" erforderlich ist.
Ob diese Argumentation mit einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesichts der realen Belastungen durch die aktuelle Fluchtmigration wirklich trägt, beurteilen Expertinnen und Experten seither eher skeptisch. Und auch die Gerichte hatten nicht allzu viel für die Begründung des BMI übrig. So gab es schon Klagen gegen die Grenzkontrollen, u. a. durch einen Juraprofessor, der Ende April vor dem VG Koblenz Recht bekam. Auch die besonders umstrittenen Zurückweisungen waren schon einmal Thema, nämlich in einem Eilverfahren dreier Somalierinnen und Somalier vor dem VG Berlin, das ebenfalls der Auffassung zuneigte, die Polizei dürfe Menschen nicht trotz eines Asylantrags einfach wieder wegschicken. Nach den Eilbeschlüssen spielte Innenminister Dobrindt das Ganze noch zur bloßen Einzelfallentscheidung herunter, allerdings meldete daran sogar der BVerwG-Präsident Zweifel an. Danach jedoch versandete das mit Unterstützung von Pro Asyl betriebene Verfahren, ob es noch zu einer Hauptsacheentscheidung kommen würde, war Ende 2025 unklar. Auf Anfrage von beck-aktuell.Heute im Recht teilte das BMI am Dienstag mit, dass das Verfahren nunmehr als Hauptsacheverfahren anhängig sei. Andere Klage- bzw. Eilrechtsschutzverfahren, die sich gegen Zurückweisungen bei Asylgesuchen im Rahmen der Binnengrenzkontrollen richteten, seien dem Ministerium nur vereinzelt bekannt.*
Wo kein Kläger, da kein Richter
Sonst war in den letzten Monaten nicht viel zu hören von den anfangs so hitzig debattierten Grenzkontrollen. Doch woran liegt das? Müsste es nicht Hunderte, eher Tausende Betroffene geben, die dagegen klagen, um zu ihrem Recht zu kommen? Organisationen wie Pro Asyl suchten nach der Verschärfung jedenfalls händeringend nach Personen, deren Fälle sich für strategische Klagen gegen die Praxis des BMI eignen würden. Wo bleibt also die befürchtete Klagewelle?
Das sei nicht sonderlich überraschend, erklärt Constantin Hruschka, Migrationsrechtler von der Evangelischen Hochschule in Freiburg, gegenüber beck-aktuell.Heute im Recht. "Angesichts der wenig systematischen Kontrollen", so Hruschka, ergebe es wenig Sinn, zu klagen, um eine Einreise zu erreichen. "Asylsuchende haben in der Regel kein Interesse an einer monatelangen Klärung und es bestehen genügend Möglichkeiten, es einfach kurz nach einer Kontrolle nochmal – und erfolgreich – zu versuchen." Das bedeutet: Geflüchtete haben gar kein Interesse daran, Gerichtsverfahren zu führen, die monatelang dauern, wenn sie es auch auf anderen Wegen vermutlich ins Land schaffen. Und so dicht sind die Grenzkontrollen der ohnehin schon personell stark eingespannten Bundespolizei nicht, dass sie nicht umgangen werden könnten.
Das könnte sogar noch zu einem anderen, gänzlich unerwünschten Effekt führen, bemerkt Hruschka: "Die Zahl der registrierten Asylanträge an der Grenze ist stark zurückgegangen, was die Vermutung zulässt, dass Schlepper mit den Grenzkontrollen bzw. einem Angebot, diese zu umgehen, zusätzliches Geld machen."
Dobrindt will sich nicht auf Ende der Kontrollen festlegen
Wie geht es nun weiter? Hruschka meint, es bleibe zu hoffen, dass das BMI gegen das Urteil des VG Koblenz wie angekündigt in Berufung gehe, um die Frage, wie die streitige Norm des Art. 25 SGK, in der die Voraussetzungen für die Wiedereinführung und Verlängerung von Grenzkontrollen geregelt sind, dem EuGH zur Klärung vorzulegen. "Ich gehe davon aus, dass die Grenzkontrollen bis zu einer Klärung durch den EuGH weitergeführt werden", meint Hruschka, wenngleich er die Hoffnung hege, dass die Binnengrenzkontrollen im Herbst 2026 nicht noch einmal verlängert würden. "Die ab dem 12. Juni 2026 anzuwendende neue Rechtslage nach der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) könnte hierfür einen Anlass bieten. Dies wäre auch ein Zeichen an die europäischen Partnerländer, dass Deutschland an einer gemeinsamen Migrations- und Asylpolitik im Interesse der europäischen Einigkeit und gemeinsamen Handlungsfähigkeit ernsthaft interessiert ist."
Innenminister Dobrindt will gleichwohl vorerst – und trotz gesunkener Migrationszahlen – an den Grenzkontrollen festhalten. "Aktuell geht es darum, dass wir diese Grenzkontrollen auch erhalten wollen", sagte er am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Dobrindt sagte weiter, wenn man über eine mittelfristige Planung rede, "dann haben wir auch vor, dass wir das Migrationssystem in Europa so funktionsfähig gestalten, dass wir aus Grenzkontrollen uns wieder rausentwickeln können. Aber heute wäre zu früh zu sagen, wann dieser Zeitpunkt kommt".
Im April hatten deutlich weniger Menschen in Deutschland erstmals einen Asylantrag gestellt als im entsprechenden Vorjahresmonat. Nach Informationen des BAMF nahm das Bundesamt im vergangenen Monat 6.144 Anträge auf Schutz entgegen. Das waren knapp ein Drittel weniger als im April 2025. Damals hatte das BAMF 9.108 Asylerstanträge gezählt.
*Anm. d. Red.: Passage aktualisiert mit Stellungnahme des Bundesministerium des Inneren, geändert am 05.05.2026, 18.55 Uhr, mam.
- mit Material der dpa
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Dr. Maximilian Amos: Wo bleibt die Klagewelle?. beck-aktuell, 05.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197491)




