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Höheres Wohngeld seit dem 01.01.2016

Klageindustrie

Erstmals nach sechs Jahren ist zum 01.01.2016 das Wohngeld erhöht worden. Wie das Bundesbauministerium am 28.12.2015 mitgeteilt hat, profitieren von dem erhöhten Wohngeld rund 870.000 Haushalte. Darunter sind mehr als 320.000 Haushalte, die neu oder wieder wohngeldberechtigt werden.

Wohngeldleistung angestiegen

Mit dem Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts vom 02.10.2015 werde zum einen die Wohngeldleistung erhöht worden, erklärte das Ministerium. Dabei werde neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarmmiete insgesamt seit der letzten Wohngeldreform 2009 berücksichtigt. Zum anderen seien die Miethöchstbeträge, bis zu denen die Miete beziehungsweise die Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer bezuschusst wird, regional gestaffelt angehoben worden. In den Regionen mit stark steigenden Mieten seien die Miethöchstbeträge überdurchschnittlich erhöht worden.

Automatisch höheres Wohngeld für laufende Bewilligungen

Mit der Reform erhält beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die für 520 Euro Bruttokaltmiete in Essen wohnt und über ein Bruttoeinkommen von monatlich 1380 Euro verfügt, ab 01.01.2016 ein Wohngeld in Höhe von 137 Euro. Nach dem alten Recht hatte sie lediglich Anspruch auf 52 Euro. Bei einem alleinstehenden Rentner, der 360 Euro Bruttokaltmiete für seine Wohnung in Merseburg bezahlt und eine Bruttorente von 850 Euro bezieht, erhöht sich mit der Reform das Wohngeld von 33 Euro auf 91 Euro. Wohngeldbescheide, die im Jahr 2015 erteilt worden sind und in das Jahr 2016 hineinreichen, werden von den Wohngeldbehörden nach dem Stichtag automatisch im Hinblick auf ein höheres Wohngeld überprüft. Hierfür ist kein neuer Antrag erforderlich. Das Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt.