Praktikabilität, nicht Gerechtigkeit
Für einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG ist nach einem neuen Urteil des BVerwG maßgeblich, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, dieses nicht zu 40 % oder mehr betreut. Nach Einschätzung von Prof. Dr. Christopher Schmidt führt dies zu einer Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten und schafft ein höheres Maß an Rechtssicherheit. In unserem Editorial mahnt er die Ampelkoalition, dies bei der angekündigten Reform des Unterhaltsrechts zu berücksichtigen.