Seit 26 Jahren Student
Kein Wohngeld
Ein 50-Jähriger, der bereits über die Hälfte seines Lebens studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das VG Mainz hält die Antragstellung für rechtsmissbräuchlich, denn der Mann betreibe sein Studium weder ernsthaft noch zielstrebig.