Gesetzliche Neuregelungen zum April 2016

Zitiervorschlag
Gesetzliche Neuregelungen zum April 2016. beck-aktuell, 01.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178421)
Ab April 2016 gelten zahlreiche Neuregelungen: Unter anderem werden energieeffiziente Neubauten jetzt besser gefördert, kriminelle Ausländer können schneller ausgewiesen werden, die Handynutzung im Ausland wird günstiger und elektronische Zigaretten sowie Shishas dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden.
Asylpaket II und Ausweisungsrecht
Wie die Bundesregierung mitteilte, soll das Asylpaket II Verfahren für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern beschleunigen. Die Neuregelung setzt zudem den Familiennachzug für einen Teil der Flüchtlinge aus und ermöglicht neue Aufnahmeeinrichtungen. Die Bestimmungen sind bereits am 17.03.2016 in Kraft getreten. In Deutschland lebende kriminelle Ausländer können schneller ausgewiesen werden. Nach den Ereignissen in der Silvesternacht unter anderem in Köln sind verschärfte Regelungen am 17.03.2016 in Kraft getreten.
Neue Förderstufen für Effizienzhäuser
Zum 01.04.2016 passt die KfW-Förderbank ihre Förderung im Programm "Energieeffizient Bauen" den veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung an. Neben den bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird die Stufe "Effizienzhaus 40 Plus" neu eingeführt. Sie gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken. Darüber hinaus verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.
Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse sinken
Ab 01.04.2016 sinken die Fördersätze von Windenergieanlagen an Land um 1,2% und von Biomasse um 0,5%. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 müssen die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse quartalsweise angepasst werden. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen innerhalb des gesetzlichen Korridors (2.400 bis 2.600 Megawatt), ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4% pro Quartal vorgesehen.
Gemeinsamer Standard für Ladestecker von Elektrofahrzeugen
Das Aufladen von Elektrofahrzeugen wird einfacher: An jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt kann künftig Strom "getankt" werden. Die neue Verordnung sieht Mindestanforderungen zum Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge vor. Außerdem enthält sie verbindliche Regelungen für Ladestecker-Standards. Die Verordnung ist bereits am 17.03.2016 in Kraft getreten.
Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll Karrierewege verbessern
Arbeitsverträge angehender Wissenschaftler müssen den angestrebten Qualifizierungen entsprechen. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben dürfen künftig keine sachgrundlos befristeten Verträge mehr erhalten. Das mache die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen verlässlicher, betonte die Bundesregierung. Auch diese Novelle ist am 17.03.2016 in Kraft getreten.
Bessere Daten zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses
Das novellierte Hochschulstatistikgesetz führt erstmals eine Promovierenden-Statistik ein. Bisher war die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland nach Mitteilung der Bundesregierung unzureichend. Eine neue Verlaufsstatistik erfasst den Studienverlauf über das gesamte Studium einschließlich der Promotionsphase. Die Novelle ist zum 01.03.2016 in Kraft getreten.
Vereinfachungen bei Entlassung aus dem Krankenhaus
Bei Entlassung aus dem Krankenhaus können jetzt auch Krankenhausärzte Arbeitsunfähigkeit für maximal sieben Tage danach feststellen. Außerdem können sie häusliche Krankenpflege für die ersten sieben Tage nach der Entlassung anordnen. Die Änderungen der Arbeitsunfähigkeits- und der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie sind am 17. beziehungsweise 19.03.2016 in Kraft getreten.
Abgabeverbot von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder- und Jugendliche
Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Das Jugendschutzgesetz wurde entsprechend geändert. Ziel ist, junge Menschen besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz ist angepasst worden. Arbeitgeber dürfen künftig weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Beide Gesetzesänderungen sind am 01.04.2016 in Kraft getreten.
Handynutzung im EU-Ausland wird günstiger
Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken erneut zum 30.04.2016. Zuzüglich zum nationalen Tarif und zuzüglich Mehrwertsteuer dürfen für abgehende Gespräche nur noch maximal 5 Cent/Minute, für ankommende Anrufe maximal 1 Cent/Minute, für SMS maximal 2 Cent und für ein Megabyte beim Surfen maximal 5 Cent erhoben werden. Mitte 2017 fallen die Roaming-Gebühren für die zeitweilige Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland ganz weg. Anbieter haben außerdem für freien Zugang zum Internet zu sorgen.
Verbandsklagerecht stärkt Verbraucherrechte
Häufig erheben und verarbeiten Unternehmen persönliche Daten von Verbrauchern, ohne dass diese eingewilligt haben. Unternehmen nutzen sie zu Werbezwecken, für die Markt- und Meinungsforschung, für den Adresshandel oder um Persönlichkeits- und Nutzerprofile zu erstellen. Verbraucherschutzverbände können seit dem 24.02.2016 Unternehmen wegen unzulässiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten abmahnen und verklagen.
Besser schlichten als richten
Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit eines Handwerkers, Streit um Schadenersatz: Künftig wird es EU-weit ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben. Verbraucher und Unternehmen können sich bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen, Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen vor Ort und kostengünstig an eine Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstellen werden schrittweise eingerichtet. Das Gesetz ist zum 01.04.2016 in Kraft getreten.
- Redaktion beck-aktuell
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Gesetzliche Neuregelungen zum April 2016. beck-aktuell, 01.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178421)



