Erotik-Inhalte
Medienanstalt darf Instagram‑Account nicht vollständig verbieten
Eine Medienanstalt darf ein Instagram‑Angebot mit sexualisierten Inhalten nicht pauschal aus Gründen des Jugendschutzes untersagen. Stattdessen muss sie, so das VG Berlin, konkret aufzeigen, welche Beiträge entwicklungsbeeinträchtigend sind.