Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Mehr Artikel zu diesem Tag

#IchBleibeHanna

#IchBleibeHanna

Mit dem Schlachtruf „#IchbinHanna“ auf Twitter (heute: X) hatten Wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen im Jahr 2021 eine Kampagne für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) angezettelt. Dieses erlaubt weitergehend als das allgemeine Arbeitsrecht Zeitverträge. Trotz eines Anlaufs der Ampelkoalition im vergangenen Jahr für eine Reform blieb alles beim Alten. Schwarz-Rot hat sich nun Änderungen vorgenommen. Und eine aktuelle Studie liefert empirisches Material dazu.

Kinderbetreuung und wissenschaftlicher Nachwuchs

Kinderbetreuung und wissenschaftlicher Nachwuchs

Die Befristungshöchstgrenze für wissenschaftliche Zeitverträge erhöht sich bei Kinderbetreuung auch dann um zwei Jahre, wenn das Kind nicht im Haushalt des Nachwuchsforschers lebt. Eine betreuungsbedingte Mehrbelastung, die durch die Verlängerungsoption abgemildert werden soll, liegt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bei einer Mitbetreuung von beim Ex-Partner lebenden Kindern vor. Dies entspreche auch der familienfreundlichen Intention des Gesetzes.

Die Termine der 5. Kalenderwoche

Die Termine der 5. Kalenderwoche

Wann können sich Geschäftsführer den Beiträgen in den vier Zweigen der Sozialversicherung entziehen? Das Bundessozialgericht schaut in drei Fällen genauer hin, in denen der Versicherungsträger ihnen trotz ihrer Stellung als Gesellschafter die Selbstständigkeit absprach. Außerdem: Das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit der Lage wissenschaftlicher Mitarbeiter an Hochschulen – deren Zeitverträge sind durch die Kampagne #IchBinHanna ins Bewusstsein gerückt. Und das Bundesverwaltungsgericht klärt, wann ein als Umweltverband anerkannter Verein zusätzlich als Naturschutzvereinigung gelten darf.

Keine Befristung für studentische Hilfskraft bei IT-Servicetätigkeit

Keine Befristung für studentische Hilfskraft bei IT-Servicetätigkeit

Die Befristung eines Arbeitsvertrags zwischen einer studentischen Hilfskraft und einer Hochschule, wonach Servicetätigkeiten zu erbringen sind, ist unzulässig. Derartige Aktivitäten sind laut Bundesarbeitsgericht nur dann wissenschaftliche Hilfstätigkeiten, wenn durch ihre Verrichtung wissenschaftliche Arbeit anderer in Forschung und Lehre unmittelbar unterstützt wird. IT-Dienstleistungen zählten nicht dazu.

Langer Zeitraum befristeter Beschäftigung kann bei Uni-Wissenschaftlern gerechtfertigt sein
BAG

Langer Zeitraum befristeter Beschäftigung kann bei Uni-Wissenschaftlern gerechtfertigt sein

Gegen eine missbräuchliche Ausnutzung der Befristungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) sprechen Beschäftigungszeiten im Hochschulbereich, die der wissenschaftlichen Qualifikation des Mitarbeiters dienen, unabhängig davon, ob diesen Arbeits- oder Beamtenverhältnisse auf Zeit zugrunde liegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Urteil vom 08.06.2016, Az.: 7 AZR 259/14).

Gesetzliche Neuregelungen zum April 2016

Gesetzliche Neuregelungen zum April 2016

Ab April 2016 gelten zahlreiche Neuregelungen: Unter anderem werden energieeffiziente Neubauten jetzt besser gefördert, kriminelle Ausländer können schneller ausgewiesen werden, die Handynutzung im Ausland wird günstiger und elektronische Zigaretten sowie Shishas dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden.

Bundesrat billigt Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Bundesrat billigt Wissenschaftszeitvertragsgesetz

In seiner Sitzung am 29.01.2016 hat der Bundesrat die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gebilligt. Wie die Ländervertretung mitteilte, soll das Gesetz Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis junger Wissenschaftler entgegentreten und planbare Karrierewege fördern. Die bislang geltenden Sonderregelungen führten zu einem hohen Anteil kurzer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen. Über 50% der Nachwuchswissenschaftler haben nur Ein-Jahres-Verträge.

Bundestag verabschiedet Reform gegen Kurzzeitverträge an Hochschulen

Bundestag verabschiedet Reform gegen Kurzzeitverträge an Hochschulen

Nachwuchswissenschaftler in Deutschland haben künftig mehr Planungssicherheit für Karriere und Privatleben. Der Bundestag verabschiedete am 17.12.2015 mit Koalitionsmehrheit die Reform des umstrittenen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das in einer jetzigen Form in den vergangenen Jahren häufig prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verursacht hatte.

Bundesregierung will Bedingungen für wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern
Gesetzentwurf

Bundesregierung will Bedingungen für wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern

Die Bundesregierung will die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland verbessern. Dazu hat das Bundeskabinett am 02.09.2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen, mit dem künftig unsachgemäße Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb unterbunden werden sollen. Vorgesehen ist auch eine verbesserte statistische Erfassung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden in Deutschland.

Bildungsministerium legt Gesetz gegen Kurzzeit-Befristungen an Hochschulen vor

Bildungsministerium legt Gesetz gegen Kurzzeit-Befristungen an Hochschulen vor

Extrem kurze Befristungen bei Arbeitsverträgen an deutschen Hochschulen sollen in Zukunft per Gesetz eingeschränkt werden. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) stellte am 07.07.2015 in Berlin den Entwurf für ein geändertes Wissenschaftszeitvertragsgesetz gemäß einer vorangegangenen Einigung in der Koalition vor.