BAG
Langer Zeitraum befristeter Beschäftigung kann bei Uni-Wissenschaftlern gerechtfertigt sein
Gegen eine missbräuchliche Ausnutzung der Befristungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) sprechen Beschäftigungszeiten im Hochschulbereich, die der wissenschaftlichen Qualifikation des Mitarbeiters dienen, unabhängig davon, ob diesen Arbeits- oder Beamtenverhältnisse auf Zeit zugrunde liegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Urteil vom 08.06.2016, Az.: 7 AZR 259/14).