Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Gesetzentwurf

Bundesregierung will Bedingungen für wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern

Schüler entlasten Jugendrichter

Die Bundesregierung will die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland verbessern. Dazu hat das Bundeskabinett am 02.09.2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen, mit dem künftig unsachgemäße Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb unterbunden werden sollen. Vorgesehen ist auch eine verbesserte statistische Erfassung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden in Deutschland.

Einschränkungen bei Befristungen geplant

Bei der sogenannten sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung muss die Befristungsdauer laut dem Gesetzentwurf künftig der Dauer der angestrebten Qualifikation – etwa einer Promotion – angemessen sein. Bei einer Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sie der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll sich künftig zudem klar ergeben, dass die sachgrundlose Befristung nur zulässig ist, wenn die Beschäftigung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. Damit wird zugleich unterbunden, dass Daueraufgaben durch befristetes Personal erledigt werden, das keine wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung anstrebt. Weitere Änderungen betreffen die Erweiterung der familienpolitischen Komponente des Gesetzes auch auf die Betreuung von Stief- oder Pflegekindern. Die Befristungsdauer verlängert sich bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren um zwei Jahre pro Kind. Zudem soll auch für Nachwuchswissenschaftler mit einer Behinderung oder einer schweren chronischen Erkrankung künftig eine um zwei Jahre längere Höchstfrist gelten.

Genauere Datenerhebung über wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden in Deutschland genauer statistisch zu erfassen. Das Hochschulstatistikgesetz soll angepasst werden, um die Veränderungen in der Hochschullandschaft der vergangenen Jahre besser abbilden zu können. Das Gesetz regelt, welche Daten Hochschulen an die statistischen Landesämter melden sollen. Die Daten lieferten wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Hochschulpolitik und die Hochschulplanung, erläutert das Kabinett seinen Beschluss. Zugleich erfüllen sie europäische Verpflichtungen zur Lieferung statistischer Daten. Mit der Novelle werde nun erstmals eine Promovierendenstatistik eingeführt. Die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland sei bisher unzureichend, so die Regierung weiter. Die neue Statistik bilde zusammen mit Erweiterungen der Hochschulpersonalstatistik eine Basis für politische Entscheidungen zur Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses. Ebenso wichtig für die Wissenschaftspolitik sei eine verbesserte Datenlage zu Übergängen zwischen dem Bachelor- und Masterstudium sowie über Studienerfolg und -abbruch. Die Einführung einer Verlaufsstatistik solle künftig erstmals Informationen über den Ablauf eines Studiums, Fach- und Hochschulwechsel sowie die Promotionsphase liefern.