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Bundestag verabschiedet Reform gegen Kurzzeitverträge an Hochschulen

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Nachwuchswissenschaftler in Deutschland haben künftig mehr Planungssicherheit für Karriere und Privatleben. Der Bundestag verabschiedete am 17.12.2015 mit Koalitionsmehrheit die Reform des umstrittenen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das in einer jetzigen Form in den vergangenen Jahren häufig prekäre Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verursacht hatte.

Kurzfrist-Kettenverträge als Fehlentwicklung erkannt

Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) beklagte bei der Parlamentsdebatte, die bisherigen Möglichkeiten zur Befristung seien ausgenutzt worden. Nach Angaben der Bildungsgewerkschaft GEW hatten zuletzt neun von zehn wissenschaftlichen Uni-Mitarbeitern lediglich Zeitverträge. Um "Fehlentwicklungen" wie Kurzfrist-Kettenverträge zu unterbinden, soll sich der Befristungsrahmen künftig an Projektlaufzeiten und Qualifizierungszielen der Mitarbeiter orientieren - in der Regel mehrere Jahre.

Bundesrat nahm Einfluss 

Zunächst war die Befristung bei Drittmittelprojekten nur an die Mittelbewilligung gebunden. Auch wird sich die maximale Dauer wissenschaftlicher Hilfstätigkeiten auf sechs Jahre erhöhen. Der Bildungsausschuss des Bundestages brachte beide Änderungen auf Vorschlag des rot-grün dominierten Bundesrats erst im Dezember 2015 im Gesetz unter.

Opposition wünscht weitergehende Regelung

Für die Opposition greift die schwarz-rote Reform zu kurz. "Der Entwurf der Bundesregierung lässt auch nach jahrelanger Debatte die größten Missstände bestehen", sagte Nicole Gohlke von der Linken: "Nach wie vor sind kurze Vertragslaufzeiten und Kettenbefristungen möglich." Ihr Grünen-Kollege Kai Gehring ergänzte: "Union und SPD riskieren damit, dass junge Talente der Wissenschaft weiter Lebewohl sagen."