Bundesrat billigt Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Zitiervorschlag
Bundesrat billigt Wissenschaftszeitvertragsgesetz. beck-aktuell, 29.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181536)
In seiner Sitzung am 29.01.2016 hat der Bundesrat die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gebilligt. Wie die Ländervertretung mitteilte, soll das Gesetz Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis junger Wissenschaftler entgegentreten und planbare Karrierewege fördern. Die bislang geltenden Sonderregelungen führten zu einem hohen Anteil kurzer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen. Über 50% der Nachwuchswissenschaftler haben nur Ein-Jahres-Verträge.
Angestrebte Qualifikation künftig maßgeblich
Künftig müsse sich die Dauer der Befristung an der angestrebten Qualifizierung orientieren – beispielsweise der Erlangung eines Doktortitels. Unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler sollen so verhindert werden. Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben sind nach der Neuregelung ausschließlich auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beschäftigen.
Flexibilität trotz verlässlicher Karrierewege
Zentrales Ziel des Gesetzes sei es, verlässliche Karrierewege zu schaffen, um Deutschland attraktiver für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu machen, erläutert die Länderkammer. Die Novelle berücksichtige, dass die Hochschulen gleichzeitig Flexibilität und damit Sonderregelungen brauchen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesrat billigt Wissenschaftszeitvertragsgesetz. beck-aktuell, 29.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181536)



