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Gesetzentwurf soll Ankunftsnachweis für Flüchtlinge effektiver machen

Vergessene Anrechte

Union und SPD wollen, dass Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt Eingereiste früher als bisher registriert werden. Ihre Fraktionen haben daher einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/7043) vorgelegt, der am 17.12.2015 in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Das geplante "Datenaustauschverbesserungsgesetz" sieht unter anderem eine erweiterte Datenerhebung auf dem Ankunftsnachweis vor. Außerdem soll er fälschungssicherer gemacht werden, wie die Bundestagspressestelle mitteilte.

Erweiterte Datenerhebung auf dem Ankunftsnachweis

Neben den schon heute zu speichernden "Grundpersonalien" wie Name, Geburtsdatum und -ort sollen der Vorlage zufolge künftig weitere Daten gespeichert werden. Dazu zählen etwa die bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, das Herkunftsland und Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden sollen zudem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert werden, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind.

Aufbau eines Kerndatensystems geplant

Diese Daten sollen gemeinsam ein "Kerndatensystem" bilden, auf das die am Asylverfahren beteiligten Behörden im Fall ihrer Zuständigkeit zurückgreifen können. Die Daten sollen nicht erst bei der Stellung eines Asylantrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem ersten Kontakt erhoben und zentral gespeichert werden. Der Kreis der Behörden, die die Daten an das Kerndatensystem übermitteln, soll "auf alle zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Personen befugte Stellen erweitert" werden. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind dies den Angaben zufolge vor allem die Aufnahmeeinrichtungen, die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden, die Polizeivollzugsbehörden der Länder sowie die Ausländerbehörden. Außerdem sollen allen öffentlichen Stellen "die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem" zur Verfügung gestellt werden, unter anderem der Bundesagentur für Arbeit, den für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen sowie den Meldebehörden.

BAMF für Ausstellung der Ausweise zuständig

Der Ankunftsnachweis soll der Vorlage zufolge von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und BAMF-Außenstellen ausgestellt werden und laut Ministerium "grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen und die Stellung eines Asylantrages sein". Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden alle zur Registrierung befugten Stellen zudem mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ausgerüstet, mit dem sie unverzüglich feststellen können, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.