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EU-Parlament fordert Mechanismus für regelmäßigen Grundrechte-Check in den EU-Ländern

Berufe mit Haltung

Das Europäische Parlament will die Überprüfung angeblicher Verletzungen von Grundrechten auf ein dauerhaftes Fundament stellen, anstatt immer erst nach dem Ausbruch einer "Krise“ individuell zu reagieren. Dazu soll die Europäische Kommission einen rechtlich verbindlichen Mechanismus mit jährlichen Berichten zur Einhaltung der Werte und Grundrechte der EU durch die Mitgliedstaaten einsetzen, heißt es in einem Entschließungsentwurf, der am 25.10.2016 vom EU-Parlament mit 405 Stimmen, bei 171 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen, angenommen wurde.

EU-Mechanismus soll Grundrechte und Werte in allen EU-Ländern gewährleisten

Der Mechanismus sollte objektive Richtwerte enthalten und ein klares und schrittweises Verfahren zur Behebung von Verstößen festlegen, heißt es in einer Mitteilung der Parlamentspressestelle. Der neue EU-Mechanismus sollte nach dem Willen des Parlaments gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten die in den EU-Verträgen und der Charta enthaltenen Grundrechte und Werte achten, sowie klare, faktengestützte und unpolitische Kriterien festlegen, um ihre jeweilige Bilanz bezüglich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte systematisch und gleichberechtigt zu bewerten.

Nicht nur EU-Kandidatenländer sollen überwacht werden

Der Vorschlag des Parlaments für einen EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte ziele darauf ab, bereits bestehende ähnliche Vorgaben in einem einzigen EU-Instrument zusammenzufassen, heißt es in der Mitteilung weiter. Es solle auch die offensichtliche Lücke zwischen der Überwachung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in den EU-Kandidatenländern und dem Mangel an wirksamen Instrumenten zur Überwachung in den Ländern, die bereits EU-Mitglieder sind, schließen.

Kommission soll EU-Pakt für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aushandeln

In den EU-Institutionen und nationalen Parlamenten sollen nach dem Willen der Parlamentarier zudem regelmäßige Debatten zu dem Thema stattfinden. In ihrer Entschließung fordern die Abgeordneten die Kommission deshalb auf, bis September 2017 einen Vorschlag für einen EU-Pakt für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in Form einer interinstitutionellen Vereinbarung zur Angleichung und Ergänzung der bestehenden Mechanismen vorzulegen. Die Kommission muss dieser Initiative des Parlaments mit einer begründeten Antwort begegnen.

Jährliche Überprüfung und Empfehlungen

Und so würde der EU-Mechanismus laut Mitteilung funktionieren: Zunächst würde die EU-Kommision jährlich nach Konsultation eines Gremiums aus unabhängigen Sachverständigen einen Bericht zur Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in den Mitgliedstaaten aufstellen, der länderspezifische Empfehlungen enthalten würde. Grundlage für diese Empfehlungen wären dem Vorschlag zufolge Indikatoren wie die Gewaltenteilung, Freiheit und Pluralismus der Medien oder der Zugang zum Recht.

Abgestuftes klares Verfahren

Dieser Bericht solle dann die Grundlage für jegliche weiteren Entscheidungen der EU-Kommission sein, so das Parlament. Es gehe um ein klares und abgestuftes Verfahren. Dieses solle von der Eröffnung eines Dialogs mit einem Mitgliedstaat über Verwarnungen bis hin zur Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags reichen, der die Möglichkeit vorsieht, einem Mitgliedstaat die Stimmrechte im Rat zu entziehen.