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Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in der Kritik

Codiertes Recht

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten. Eine Vorratsdatenspeicherung sei weder erforderlich noch angemessen, heißt es in einer Mitteilung des DAV vom 20.05.2015. Der Schutz der Berufsgeheimnisträger sei unzureichend. Journalisten liefen Gefahr, sich der Datenhehlerei strafbar zu machen. Ähnlich lautet auch die Kritik des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV). Auch der Internetverband eco tritt der geplanten Neuregelung entgegen. Die SPD-Fraktion erwägt unterdessen die Möglichkeit, das Gesetz zeitlich zu befristen. Vorgesehen ist nach dem Entwurf eine vierwöchige Speicherpflicht für Handy-Standortdaten und eine zehnwöchige Speicherpflicht für andere Verkehrsdaten.

DAV äußert Zweifel an Auswirkungen auf Aufklärungsquote

Nach Ansicht des DAV ist es äußerst zweifelhaft, ob mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung die sicherheitspolitischen Ziele überhaupt erreicht werden können. "Dass mit einer Vorratsdatenspeicherung Gefahren nicht abgewehrt werden können, zeigen die Pariser Attentate", betonte Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Vizepräsident des DAV. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages habe festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote in den EU-Mitgliedsstaaten "praktisch" keine Auswirkungen habe. Auch die kriminologische Abteilung des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht komme zu dem Schluss, dass Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation nur in einer sehr kleinen Zahl von Verfahren notwendig sei.

DAV hält Schutz der Berufsgeheimnisträger für unzureichend

Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte und Ärzte werden nach Auffassung des DAV nur unzureichend geschützt. Ein effektiver Schutz eines engen Kreises von auf besondere Vertraulichkeit angewiesenen Berufsgeheimnisträgern müsse bereits bei der Datenerhebungsebene erfolgen. Laut den Plänen sollten die Daten nicht ohne Weiteres "abgerufen werden dürfen". Richtig wäre es nach Ansicht des DAV hier, dass diese erst gar nicht erhoben werden dürften. Nur dann stünden die Regelungen im Einklang mit dem Schutz von Berufsgeheimnisträgern in anderen Vorschriften. Schon der Gerichtshof der Europäischen Union habe den besonderen Schutz von Berufsgeheimnisträgern festgestellt (MMR 2014, 412). Ein Widerspruch bestehe auch darin, dass die Daten bei den Mandanten abgerufen werden könnten.

Datenhehlerei: Gefahr für den Journalismus

An verborgener Stelle des Gesetzentwurfes (§ 202d StGB-E) werde geregelt, dass staatliche Stellen die Früchte illegaler Datenerhebung sichern dürfen. Hier werde also die Verwendung sogenannter Steuer-DVDs legalisiert, heißt es in der Mitteilung des DAV. Angesichts des bekanntgewordenen Verdachts systemischer Ausspähung von Bürgern, Unternehmen und Amtsträger durch (ausländische) staatliche Stellen wäre dies ein fatales Signal, meint Schellenberg. Es sei widersprüchlich, die Daten auf der einen Seite zu schützen und auf der anderen Seite die Verwendung verboten gewonnener Daten zu erlauben. Dieser Straftatbestand der "Datenhehlerei" könne auch Pressevertreter in ihrer alltäglichen Arbeit treffen. Sollten Journalisten Daten aus Behörden, Wirtschaftsunternehmen oder von anderen Personen bekommen und einsehen, würden sie sich grundsätzlich strafbar machen. In der Begründung des Gesetzgebers heiße es zwar, dass nur "die journalistischen Tätigkeiten in Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung" von der Strafbarkeit ausgenommen werden sollen. Dies dürfte mit den im Medienbetrieb üblichen Arbeitsweisen aber nicht in Einklang zu bringen sein, befürchtet der DAV. Ein Journalist, der Daten zugspielt bekommt, könne naturgemäß erst nach der Sichtung des Datenbestandes beurteilen, ob daraus eine Veröffentlichung werden kann beziehungsweise soll. "Strafbar hätte sich der Pressevertreter dann schon gemacht: Eine Klarstellung ist unbedingt erforderlich, um die Arbeit kritischer Medien zu schützen", fordert Schellenberg.

DJV: Bundesregierung sollte Neuauflage der Datenspeicherung überdenken

Ähnliche Kritik an dem Entwurf kam vom DJV. Zwar sehe der Entwurf einen Schutz von Berufsgeheimnissen vor. Die Regelungen dazu seien jedoch nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zudem sehe der Referentenentwurf eine Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei vor, die ebenfalls für die journalistische Arbeit unverträglich sei. Konken sagte: "Die Entscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung gibt klar auf, zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern auf eine anlasslose Datenspeicherung zu verzichten." Die neue Speicherpflicht höhle den Informantenschutz aus. "Bereits die Erhebung der Daten und damit die Zugriffsmöglichkeit auf Redaktionsinterna gefährdet die Medien in ihren Beziehungen zu Informanten und damit die Pressefreiheit", sagte der DJV- Vorsitzende. Er wandte sich zugleich gegen den Vorschlag zur Datenhehlerei im Referentenentwurf. Es könne nicht sein, dass journalistische Arbeit in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werde, nur weil Journalisten angebotene Daten entgegennähmen und journalistisch verarbeiteten. Konken appellierte deshalb an die Bundesregierung, die Pläne zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu verfolgen.

Internetverband: Vorgaben technisch teilweise nicht umsetzbar

Auch der Internetverband eco kritisiert die geplante Neuregelung. Die Vorgaben seien technisch teilweise nicht umsetzbar, betont der Verband. Er befürchtet Kosten von insgesamt Hunderten Millionen Euro, die besonders kleinere Unternehmen überforderten.

SPD-Fraktion schlägt Befristung des Gesetzes vor

Kurz vor der Kabinettsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung erwägt die SPD-Fraktion die Möglichkeit, das Gesetz zeitlich zu befristen. Bei einer Diskussion von mehreren Sachverständigen sei diese Idee mehrheitlich vorgeschlagen worden. "Darüber wird zu diskutieren sein", sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, am 20.05.2015 in Berlin. Nach Angaben Lambrechts will sich das Kabinett am 27.05.2015 mit dem Gesetzentwurf befassen.