DAV warnt vor Schnellschuss bei Chatkontrolle

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DAV warnt vor Schnellschuss bei Chatkontrolle. beck-aktuell, 07.07.2026 (abgerufen am: 10.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201411)
Das Europäische Parlament stimmt am Dienstag über ein Dringlichkeitsverfahren zur Chatkontrolle ab. Der Deutsche Anwaltverein sieht darin einen Grundrechtsverstoß – und appelliert an die Abgeordneten, das Eilverfahren abzulehnen.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die Bestrebungen auf europäischer Ebene, die im April ausgelaufene Übergangsregelung zur sogenannten Chatkontrolle im Dringlichkeitsverfahren wieder einzuführen, scharf kritisiert. Am Dienstag soll das Europäische Parlament in Straßburg darüber abstimmen, ob es den Ratsvorschlag im Eilverfahren behandelt. Der DAV appelliert an die Abgeordneten, dies abzulehnen.
Die befristete Ausnahme von der E-Privacy-Richtlinie hatte es Betreibern von Kommunikationsplattformen erlaubt, private Chats anlasslos auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu scannen. Nachdem das Europäische Parlament im März eine Verlängerung abgelehnt hatte, einigte sich der Ministerrat vergangene Woche auf eine Ratsposition, die statt einer Fristverlängerung einen inhaltlich identischen, formal jedoch neuen Gesetzgebungsvorschlag vorsieht. Auf Antrag der EVP-Fraktion soll sich das Parlament nun im Dringlichkeitsverfahren erneut damit befassen.
Absolute Mehrheit als hohe Hürde
Stimmt das Plenum am Dienstag dem Eilverfahren zu, steht noch vor der Sommerpause eine Sachabstimmung an. Da sich das Verfahren in der zweiten Lesung befindet, kann die Ratsposition nur noch mit einer absoluten Mehrheit aller Abgeordneten gestoppt oder geändert werden – eine Hürde, die kurz vor der Sommerpause als besonders schwer zu überwinden gilt.
Der DAV sieht gerade deshalb das gewählte Verfahren als problematisch an. Regelungen, die tief in Grundrechte eingreifen und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern neu austarieren, bedürften einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung, teilte der Verein mit. Das Eilverfahren schließe eine Folgenabschätzung der Grundrechtseingriffe aus. Mayeul Hiéramente, Mitglied des DAV-Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit, sprach von einem "schalen Beigeschmack": Ein Ergebnis, das einzelnen Entscheidungsträgern nicht passe, solle im Hauruckverfahren passend gemacht werden.
Anwaltliches Berufsgeheimnis in Gefahr
Der DAV kritisiert die anlasslose Chatkontrolle seit Jahren. Anlasslose Scans privater Kommunikation stellten einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Privatleben und die Vertraulichkeit der Kommunikation dar, so der Verein. Zugleich berührten sie den Kernbereich anwaltlicher Berufsausübung: Das anwaltliche Berufsgeheimnis setze voraus, dass Mandanten darauf vertrauen könnten, vertraulich mit ihrem Anwalt zu kommunizieren.
Der Kinderschutz sei zwar ein zentrales Anliegen und verlange wirksame Maßnahmen, betonte Hiéramente. Dieses Ziel dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die private Kommunikation aller Bürger anlasslos überwacht werde. Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit dürften auch bei legitimen Sicherheitsinteressen nicht zur Disposition stehen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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DAV warnt vor Schnellschuss bei Chatkontrolle. beck-aktuell, 07.07.2026 (abgerufen am: 10.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201411)



