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Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs

Übergangsregelung zur "Chatkontrolle" nimmt Hürde im EU-Parlament

Mann mit Handy in der Hand, Chat-Icons eingeblendet über dem Handy.
Die anlasslose Chatkontrolle - seit Jahren hochumstritten © Bordinthorn / Adobe Stock

Trotz Kritik von Datenschützern könnte die Möglichkeit, private Chats auf kinderpornografisches Material zu scannen, zurückkommen. Das EU-Parlament stoppte eine Regelung nicht, nach der die eigentlich im April ausgelaufenen Rechte zur Chatkontrolle weiter gelten sollen.

Unternehmen wie Whatsapp, Microsoft, Google und Co. könnten schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen. Das EU-Parlament billigte grundsätzlich eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, verlangte aber Änderungen am Vorschlag. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren weitergehen. Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der Mitgliedsländer abschließend zustimmen. 

Damit etwa Messengerdienste zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf ihrer Plattform private Chats scannen dürfen, sollen sie eine spezielle Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln bekommen. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist grundsätzlich nicht neu und bestand bereits zuvor, war aber im April 2026 ausgelaufen, nachdem das Europaparlament sie nicht unverändert verlängern wollte. 

Die Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist, ermöglichen. Sie erlaubt dem Vorschlag der Mitgliedsländer nach aber automatisierte Scans auf den Endgeräten. Experten nennen das Verfahren "Client-Side Scanning". Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. 

Genau das will das EU-Parlament in großen Teilen nicht mittragen und verlangt, dass Inhalte, bei denen eine "Ende-zu-Ende Verschlüsslung angewendet wird oder wurde”, vom Geltungsbereich der Ausnahmeregelung ausgenommen werden.

Langer Streit um Ausnahmeregelung 

Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Position, dass etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer aber bisher nicht zustimmen - Verhandlungen beider Institutionen scheiterten. An der Haltung des Parlaments änderte sich auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung stimmte. Dass sie daraufhin im April auslief und den Online-Plattformen die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material gänzlich fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, manchen Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren "Rückschlag für den Schutz unserer Kinder". 

Zuletzt lag der Fokus eigentlich auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsreglung ablösen sollte. Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola der Debatte dann aber überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahmeregelung aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber zu entscheiden. Zudem beantragte die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen.

Scharfe Kritik - auch an Parlamentspräsidentin 

In der Praxis ist dieser Ablauf durchaus unüblich und sorgte für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Der Leiter ihrer deutschen Delegation, Erik Marquardt, ergänzte, Parlamentspräsidentin Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten. Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola sogar als unzulässig kritisiert. Auch der DAV appellierte eindringlich, von einer Abstimmung im Eilverfahren abzusehen.

Insgesamt stimmten am Ende 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab - für einen Stopp hätte es einer absoluten Mehrheit unter den aktuell 719 Abgeordneten gebraucht. Doch es sprachen sich nur 276 für eine Ablehnung aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Neben der EVP stimmten mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten für die Verlängerung der Ausnahmeregelung. 

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) kündigte an, seine Fraktion werde weiter dafür kämpfen, den Schutz der Kinder vor Online-Missbrauch durchzusetzen. Angesichts der Änderungsvorschläge des Parlaments teilte er mit: "Leider wurde eine wirksame Lösung heute unnötig verzögert."

Der Rat hat nun drei Monate Zeit, die Änderungsvorschläge des Parlaments zu billigen oder abzulehnen. Sollte er nicht alle Änderungen akzeptieren, wird ein Vermittlungsausschuss eingeschaltet, um eine Einigung über das Gesetz zu erzielen.

Was nach der Übergangsregelung kommen soll

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament aktuell noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.

Parallel dazu haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der Rat auf Änderungen an einer Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einigen können.