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Bundestag und Bundesrat beschließen Vorratsdatenspeicherung

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Nach jahrelangem Streit und gegen den scharfen Protest von Opposition und Datenschützern hat der Bundestag eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Nur wenig später stimmte auch der Bundesrat zu. Telekommunikationsdaten sollen künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Linke, Grüne, Piraten, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen kündigten bereits an, gegen das Gesetz zu klagen.

Vierwöchige Speicherung von Standortdaten bei Handy-Gesprächen

Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Telekommunikationsfirmen müssen bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einhalten, dazu einen Server im Inland benutzen und die Daten nach Ablauf der vier beziehungsweise zehn Wochen unverzüglich löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Nutzung nur für Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten

Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern – etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten – dürfen nicht verwertet werden. Vorgesehen ist auch eine Regelung, die den Handel mit gestohlenen Daten unterbinden soll. Nach drei Jahren soll der Einsatz der Vorratsdatenspeicherung evaluiert, also überprüft werden. Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden. Nach Recherchen von Datenschützern aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung speichern Telekommunikationsfirmen allerdings üblicherweise auch die Inhalte von SMS. Die Aktivisten befürchten einen Missbrauch dieser Daten.

Maas verteidigt neue Regelungen

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt und erst auf das Drängen seines Parteichefs Sigmar Gabriel hin den Entwurf für eine Neuregelung vorgelegt. Maas verteidigte diese nun als verhältnismäßig und rechtlich einwandfrei: Im Gegensatz zur früheren Regelung würden weniger Daten gespeichert, sie würden kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff. Innerhalb der SPD gibt es aber durchaus Skepsis gegenüber diesem Ermittlungsinstrument.

Deutsche Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt – wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Auch die schwarz-rote Koalition stritt lange über eine Neuregelung.

Kritik von Opposition und Datenschutzinitiativen

Linksparteichef Bernd Riexinger rügte, die Pläne seien "rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich inakzeptabel". Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz nannte das Vorhaben "Gift für unsere Demokratie" und kündigte eine Klage gegen das Gesetz an. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki und mehrere Datenschutzinitiativen erklärten ebenfalls, sie wollten Verfassungsbeschwerde einlegen. Vor dem Bundestag demonstrierten Kritiker gegen das neue Gesetz. Auf Plakaten hieß es: "Massenüberwachung stoppen" oder "Meine Daten gehören mir".