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Gesetzentwurf beschlossen

Besserer Zugang zu Schuldnerberatung

Frau sitzt vor Taschenrechner, Münzen und Rechnungen, stützt ihren Kopf in ihrer Hand ab
Sollten Beratungen für überschuldete Menschen gratis sein? © Gina Sanders / Adobe Stock

Wer seine Schulden nicht bezahlen kann, soll Hilfe finden, unabhängig vom Wohnort. Wie das geht, hat der Bundestag jetzt festgelegt - nachdem ein Streit mit den Ländern zur Kostentragung ausgeräumt wurde.

Der Bundestag hat ein Gesetz für besseren Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten verabschiedet, das zuvor im Bundesrat auf Widerstand gestoßen war. Den Ländern war es vor allem darum gegangen, den damit verbundenen bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die neue Fassung wurde mit den Stimmen von SDP und Union verabschiedet. Die Opposition stimmte laut Bundestagspräsidentin Julia Klöckner dagegen. Anschließend fand das Vorhaben auch im Bundesrat die erforderliche Mehrheit.

Unabhängige Schuldnerberatungsstellen sollen für ihre Beratung, auch Entgelte erheben können, allerdings nur in einem begrenzten Rahmen. Darauf hatte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend geeinigt. Die Entgelte dürfen demnach "keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen", heißt es in dem Kompromiss. Auch müssten Verbraucherinnen und Verbraucher vorab darüber informiert werden, mit welchen Kosten sie für die Beratung rechnen müssen.

Menschen, "denen das Wasser bis zum Hals steht"

Mit dem Entwurf sollen auch Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt werden. Von Menschen, "denen das Wasser bis zum Hals steht", Geld zu verlangen, sei grundfalsch, sagte der Grünen-Abgeordnete Andreas Audretsch.

Die Richtlinie führe zu einigen Verbesserungen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese. Deutschland habe allerdings bereits ein gutes Netz von Schuldnerberatungsstellen.

Die ursprünglichen Gesetzespläne sollten die Länder verpflichten, ein flächendeckendes Netz für eine in der Regel kostenlose Schuldnerberatung sicherzustellen. Die Länder befürchteten unkalkulierbare Kosten und forderten bei Mehrbelastungen Ausgleich vom Bund. Im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Berichtspflichten der Länder an den Bund wurden gestrichen.

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