Viel Kritik am Cybersicherheitsgesetz

Zitiervorschlag
Viel Kritik am Cybersicherheitsgesetz. beck-aktuell, 05.10.2026 (abgerufen am: 06.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207146)
Das Gesetz soll Deutschland im Netz schlagkräftiger machen, doch Sachverständige im Innenausschuss melden verfassungsrechtliche Bedenken an – und entdecken eine Lücke für Drohnenangriffe.
Der Bund will sich gegen Cyberangriffe wappnen, und der Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit liefert dafür den Werkzeugkasten. Ob alle Werkzeuge darin taugen, bezweifeln nach einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am Montag etliche Sachverständige. Einig waren sie sich nur in einem Punkt: dass gehandelt werden muss.
Dirk Heckmann von der Technischen Universität München hielt den Entwurf im Grundsatz für gelungen. Der Staat brauche wirksame Instrumente, um Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, allerdings fehle es an Sicherungen. Der Richtervorbehalt müsse für jeden verdeckten oder manipulierenden Zugriff auf IT-Systeme gelten – erst recht, wenn auf Systeme der Opfer eingewirkt werde.
Lücken in Zuständigkeiten und Kontrolle
Sven Herpig von der Denkfabrik Interface sah strukturelle Defizite: fragmentierte Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern, inkohärente Eingriffsschwellen, fehlende Transparenzstandards. Ohne klare Koordinierung drohten Effektivitätsverluste und rechtliche Unsicherheiten. Womöglich sei sogar eine Grundgesetzänderung zu den Befugnissen des Bundeskriminalamts nötig. Der IT-Sicherheitsrechts-Experte Dennis-Kenji Kipker vom Cyberintelligence Institute pflichtete ihm bei: Zu weit gefasste Gefahrenschwellen, unzureichender Schutz unbeteiligter Dritter und ungeklärte Koordinationsfragen zwischen den Sicherheitsbehörden stünden einer verfassungsfesten Anwendung im Weg. Der Entwurf schaffe Instrumente – doch bevor sie zum Einsatz kämen, müsse ebenso klar geregelt sein, wer sie wann nutzen dürfe und wer darüber wache.
Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, ging mit dem Entwurf am schärfsten ins Gericht. Das Ziel sei richtig, viele der gewählten Mittel aber nicht. Die Risiken und Kollateralschäden aktiver Cyberabwehr würden in der Gesetzesbegründung unterschätzt. Vor allem die sogenannten Hackbacks – das staatliche Zurückhacken gegen Angreifer – verschlechterten die ohnehin angespannte Lage bei der IT-Sicherheit, statt sie zu verbessern.
BKA-Chef: Gesetz schließt jahrelanges Defizit
BKA-Präsident Holger Münch begrüßte den Entwurf ausdrücklich. Er schließe ein seit Jahren bestehendes Defizit, indem er dem BKA erstmals eine Aufgabe zur Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen übertrage. Durch die Bündelung von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in einer Hand könne das BKA schneller reagieren. Münch verwies allerdings auf eine gerade entdeckte Regelungslücke: Der Entwurf greife nur, wenn IT-Systeme selbst angegriffen würden. Wenn dagegen durch solche Systeme reale Gefahren entstünden – etwa beim Einsatz von Drohnen für Sprengstoffanschläge, wie jüngst am Flughafen Halle-Leipzig –, fehlten die nötigen Befugnisse.
Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, bewertete den Entwurf als einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der polizeilichen Cyberabwehr. Haya Schulmann von der Goethe-Universität Frankfurt am Main begrüßte ebenfalls, dass der Entwurf erstmals eine Rechtsgrundlage für die aktive Cyberabwehr schaffe. Sie empfahl, dem BSI zusätzlich den gesetzlichen Auftrag zu erteilen, aus seinen erweiterten Datenquellen ein Lagebild zu erstellen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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Viel Kritik am Cybersicherheitsgesetz. beck-aktuell, 05.10.2026 (abgerufen am: 06.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207146)



