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Einigung im Vermittlungsausschuss

Schuldnerberatung darf was kosten

Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch. Eine der beiden hebt die Hände und gestikuliert so, als würde sie etwas erklären.
Neue Schulden durch die Schuldnerberatung? © Wasan / Adobe Stock

Schuldnerberatungsstellen sollen künftig Entgelte verlangen dürfen, wenn dadurch Verbraucher nicht unangemessen belastet werden. Der Gewinnerzielung dürfen die Gelder aber nicht dienen. Darauf hat sich der Vermittlungsausschuss verständigt.

Im Streit um die Finanzierung der Schuldnerberatung gibt es einen Kompromiss. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich darauf geeinigt, Beratungsstellen die Erhebung begrenzter Entgelte zu erlauben. Ratsuchende müssen aber vor Beginn der Beratung darüber informiert werden, ob Kosten entstehen und wie hoch sie ausfallen.

Die Gebühren dürfen nach dem Einigungsvorschlag keine unangemessene Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Außerdem dürfen sie nicht der Gewinnerzielung dienen. Damit weicht der Ausschuss vom ursprünglichen Gesetzesbeschluss ab, der von einem grundsätzlich kostenlosen Angebot ausging.

Das Schuldnerberatungsdienstegesetz soll sicherstellen, dass Menschen mit bestehenden oder drohenden Zahlungsschwierigkeiten Zugang zu unabhängiger Beratung erhalten. Es setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie um, nach der Mitgliedstaaten solche Angebote gewährleisten müssen und dafür allenfalls begrenzte Entgelte erheben dürfen. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie lief bereits am 20. November 2025 ab.

Länder hatten Gesetz gestoppt

Der Bundesrat hatte das Gesetz im Mai gestoppt. Der ursprüngliche Entwurf verpflichtete die Länder, ein flächendeckendes Netz an Schuldnerberatungsstellen bereitzustellen, die in der Regel kostenlos beraten sollten. Die Länder befürchteten dadurch nicht kalkulierbare Mehrkosten und verlangten eine stärkere Beteiligung des Bundes.

Der Kompromiss enthält daneben Änderungen bei den Berichtspflichten. Künftig soll das Bundesjustizministerium die EU-Kommission jährlich über verfügbare Schuldnerberatungsstellen informieren. Eine zuvor vorgesehene Berichtskette von den Ländern über den Bund nach Brüssel entfällt. Zudem soll das Ministerium die tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzes evaluieren.

Bundestag und Bundesrat wollen am Freitag, den 25. September, über den Vorschlag entscheiden. Stimmen beide zu, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten.

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