Richter und Ermittler für Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

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Richter und Ermittler für Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. beck-aktuell, 22.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187706)
Die von der Bundesregierung geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist weiter umstritten. Während Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Initiative begrüßen und sogar ausdehnen wollen, hält die Anwaltschaft die flächendeckende Speicherung der Verkehrsdaten für nicht gerechtfertigt. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Bundestag-Rechtsausschusses zu den entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU/CSU und SPD am 21.09.2015 deutlich.
Gesetzentwürfe sehen zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vor
Nach den gleichlautenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5171) und der Fraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/5088) sollen Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter verpflichtet werden, sogenannte Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die damals geltende Regelung der Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt (MMR 2010, 356).
BGH-Richter: Vorratsdatenspeicherung nicht wegzudenkendes Ermittlungsinstrument
Die Möglichkeit der Verkehrsdatenabfrage sei ein "aus der ermittlungstaktischen Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht wegzudenkendes Ermittlungsinstrument", sagte Nikolaus Berger, Richter am Bundesgerichtshof. Lediglich auf die geschäftsmäßige Speicherung der Verkehrsdaten durch die betreffenden Telekommunikationsunternehmen zu vertrauen, biete keine ausreichende Grundlage für eine rechtsstaatliche Aufklärung schwerer Straftaten. Ergebnisse von Strafverfahren dürften nicht zufallsbedingt von der Speicherpraxis der verschiedenen Unternehmen abhängen. Skeptisch zeigte sich Berger bezüglich der in den Gesetzentwürfen enthaltenen Speicherfristen, die sich seiner Meinung nach als zu kurz erweisen dürften.
Richterbund fordert Ausdehnung der Speicherfrist
Dem stimmte Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, zu. Die kurzen Speicherfristen seien "weder verfassungsrechtlich geboten noch ermittlungstechnisch ausreichend", sagte er und sprach sich für eine Sechs-Monats-Frist aus. Die Speicherfristen dürften nicht politisch motiviert festgelegt werden, sondern müssten sich nach den Bedürfnissen der Praxis richten, forderte Frank. Gleichzeitig nannte er es "nicht nachvollziehbar", dass der E-Mail-Verkehr sowie die Daten über aufgerufene Internetseiten bei der Speicherung ausgeklammert werden sollen.
Polizei unterstützt Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Im Bereich der Internetkriminalität sei die Datenspeicherung unverzichtbar, betonte Oberstaatsanwalt Rainer Franosch als Vertreter des Hessischen Justizministeriums. Die Gesetzentwürfe trügen dem zwar grundsätzlich Rechnung. Die kurzen Speicherfristen und der zu sehr eingeschränkte Straftatenkatalog seien jedoch praxisuntauglich. Die Polizei unterstütze die Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, sagte Frank Thiede vom Bundeskriminalamt. Es gehe dabei nicht darum, "die Daten fünf Jahre zu speichern", machte er deutlich und sprach sich für eine Speicherfrist von sechs Monaten aus. Die Gesetzentwürfe, so der BKA-Vertreter, stellten einen Fortschritt dar "gegenüber dem Stillstand nach 2010, den wir ertragen mussten".
DAV: Überwachung von 80 Millionen Bürgern nicht gerechtfertigt
Eine klare Ablehnung der Pläne von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen gab es durch Heide Sandkuhl vom Deutschen Anwaltsverein. Die Entwürfe seien weit davon entfernt, die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundene Überwachung von 80 Millionen Bürgern rechtfertigen zu können, sagte Sandkuhl. Es gebe keine valide Untersuchung, wonach dieser schwerwiegende Rechtseingriff erforderlich sei. Zudem würden vom Europäischen Gerichtshof gemachte Vorgaben – etwa zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern – nicht ausreichend beachtet.
Verfassungs- und Europarechtskonformität weiter strittig
Strittig unter den Experten war auch, ob die Regelung verfassungs- und europarechtskonform ist. Aus Sicht von Meinhard Starostik verstößt sie sowohl gegen die EU-Grundrechte als auch gegen die Deutsche Verfassung. Schon in seinem Urteil von 2010 habe das BVerfG die mit der Speicherung von Verkehrsdaten verbundene Gefahr der Persönlichkeitsprofilerstellung gesehen. Seitdem, so Starostik, habe es eine Zunahme der Datenabfassung gegeben. Mit Blick auf die europäische Ebene verwies der Anwalt auf die Vorgaben des EuGH, der eine EU-Richtlinie unter anderem deshalb gestoppt habe, weil Berufsgeheimnisträger nicht von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen waren.
Höchstrichterliche Vorgaben keine generelle Absage für Verkehrsdatenspeicherung
Ferdinand Wollenschläger, Professor an der Universität Augsburg, machte deutlich, dass das BVerfG 2010 zwar die damalige Regelung für verfassungswidrig erklärt habe, "nicht aber grundsätzlich die Speicherung von Daten". Zwar gebe es bei dem Gesetzentwurf Klarstellungsbedarf. Die Regelung wahre aber den vom Gericht gesetzten Rahmen und bleibe teils sogar hinter den Vorgaben zurück. Ähnlich stelle es sich auf europäischer Ebene dar, so Wollenschläger. Das EuGH-Urteil zur entsprechenden Richtlinie sei kein grundsätzliches «Nein» zur Verkehrsdatenspeicherung, sagte er.
- Redaktion beck-aktuell
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Richter und Ermittler für Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. beck-aktuell, 22.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187706)



