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Sozialausschuss

Gesetzentwurf zur Beschränkung von Sozialleistungen für EU-Ausländer unter Experten umstritten

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Die von der Bundesregierung geplante Einschränkung des Anspruchs auf Grundsicherung für EU-Ausländer ist bei Experten umstritten. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages am 28.11.2016 deutlich. Der dabei diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10211) sieht unter anderem vor, EU-Ausländern erst nach fünf Jahren "eingetretener Verfestigung des Aufenthaltes" in Deutschland einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe zuzugestehen.

Entwurf ist Reaktion auf BSG-Urteile

Der Entwurf gilt als Reaktion auf Urteile des Bundessozialgerichts, die EU-Ausländern einen Anspruch auf Sozialhilfe entsprechend dem SGB XII nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland in Deutschland zugebilligt haben. Arbeitgeber und Städtetag begrüßten die geplante Neuregelung. Im Interesse der Akzeptanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU sei es notwendig, Missbrauchsmöglichkeiten einen Riegel vorzuschieben, so die Vertreterin des Dachverbandes der Arbeitgeber. Zugleich forderte sie, der Zugang zu Sozialleistungen nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland sollte nicht voraussetzungslos möglich sein. Es solle nur derjenige Zugang haben, der innerhalb der ersten fünf Jahre mindestens vier Jahre gearbeitet hat.

Kommunalverbände: Minijobs dürfen Leistungsbezug nicht ermöglichen

Die Kommunalverbände begrüßten, dass Personen, die sich lediglich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhielten, von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sein sollen. Es müsse aber der Umfang der Erwerbstätigkeit, der für eine SGB II-Leistungsberechtigung erforderlich sei, näher bestimmt werden. Anderenfalls würde bereits ein Minijob von 50 Euro ausreichen, um ergänzende Leistungen nach dem SGB II zu erhalten. Die Befürworter betonten, dass es im Unionsrecht keinen Anspruch auf das Hereinwachsen in Sozialhilfesysteme gebe. Die Berechtigung zum Bezug von ergänzenden Leistungen bei Minijobbern müsse eingeschränkt werden.

Wohlfahrtsverbände halten Gesetzentwurf für verfassungswidrig

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband und die Diakonie lehnten den Entwurf ab. Der Verbandsvertreter des Paritätischen sprach von einem Tabubruch. Es sei nicht akzeptabel, Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten, fünf Jahre lang von existenzsichernden Sozialleistungen auszuschließen. Dies sei sozialpolitisch fatal, weil es zur Verelendung führe und am Ende für die Kommunen teurer komme. Der Gesetzentwurf sei aber auch grundgesetzwidrig, weil er eine "migrationspolitische Relativierung der Menschenwürde" zur Folge hätte.